Erneut haben Lebensmittelkontrolleure Hygienemängel gefunden – diesmal an einem ungewöhnlichen Ort: an einem Milchspender eines Hof-Verkaufs bei Rietheim.
Gewöhnlicherweise stehen auf der Ergebnisliste der Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung vor allem gastronomische Betriebe, in denen Hygienemängel in verschiedenster Form ausgemacht werden. Doch diesmal hat es einen Bauernhof zwischen Rietheim und Pfaffenweiler getroffen.
Denn: In einem kleinen Holzhaus daneben werden diverse Produkte verkauft, die direkt vom Hof kommen: Eier, Getreide – ganz oder zu Mehl gemahlen – Leindotteröl, Butter sowie Rohmilch aus einem Spender. Dieser ist in den vergangenen Wochen ins Visier der Lebensmittelkontrolleure geraten.
Wie das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung veröffentlicht, sei bei einer Anlasskontrolle des Milchautomaten am 4. September zum bestehenden Milchabgabeverbot festgestellt worden, dass dennoch Rohmilch im Automaten zum Verkauf angeboten wurde.
Im inneren Bereich der Zapfhahnöffnung seien dabei biofilmartige Ablagerungen und erhebliche Verschmutzungen mit schwärzlichen Belägen und weißlich-schmierigen Auflagerungen vorgefunden worden.
Mehrere Kontrollen
Diese hätten sich in ähnlicher Form auch schon in früheren Kontrollen im Juni und Juli feststellen lassen. Zudem sei die Beschichtung des Hahns am Auslauf in Teilen abgelöst, weshalb ein Eintrag von Beschichtungsmaterial in das Lebensmittel Milch wahrscheinlich sei, heißt es zudem vonseiten des Veterinäramts.
Allgemein bekannt ist: Ein grundsätzliches Verkaufsverbot von Rohmilch besteht zwar, ein Ab-Hof-Verkauf ist aber dennoch möglich – sofern die naturbelassene Milch auf vier bis fünf Grad heruntergekühlt ist.
Milch scheint beliebt
Beim betroffenen Hof hängt ein entsprechender Kundenhinweis – auch in Bezug aufs Abkochen und Konsumieren innerhalb von drei Tagen – deutlich sichtbar am Kühlschrank im Holzhaus, in dem normalerweise die Milch in einer großen Kanne steht und durch einen Schlauch mit dem Zapfhahn verbunden ist.
Wer das Verkaufshaus betritt, der bekommt sofort den Eindruck, dass die Hofprodukte mit Liebe zum Detail und zum Tier verkauft werden – und gut angenommen werden. Vor allem Milch und Butter scheinen bei den Kunden sich großer Beliebtheit zu erfreuen. Darauf deuten zumindest die diversen kleinen Zettel hin, die die Kunden hinterlassen haben und die in der Hütte verteilt liegen. „Super Milch“, „Leckere Butter“, „Wo ist Deine Milch geblieben?“, heißt es darauf.
Suche nach Lösung
Im Gegenzug hat der betroffene Landwirt ebenso eine Nachricht auf einem Zettel neben dem Milchspender hinterlassen: „Liebe Milchkunden, wir schauen nach einer Lösung. Habt etwas Geduld, bitte“, steht darauf geschrieben.
Im Gespräch mit unserer Redaktion hatte der Landwirt seine Reaktion zu den Vorwürfen seitens des Veterinäramts zunächst kundgetan, seine Äußerungen dann aber doch zurückgezogen.
Der Verkauf von Rohmilch
Verbot mit Ausnahmen
Die Abgabe von Rohmilch an Verbraucher ist in Deutschland grundsätzlich verboten – mit zwei Ausnahmen: Milch ab Hof und Vorzugsmilch. Bei Milch ab Hof muss ein sichtbarer Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ angebracht sein, der Verkauf darf nur direkt am Erzeugungsbetrieb erfolgen und die Milch muss sehr frisch sein. Das heißt, dass sie nur am Tag der Abgabe oder am Vortag gewonnen worden sein darf. Vorzugsmilch unterliegt strengeren Vorschriften, erfordert eine behördliche Genehmigung sowie regelmäßige Kontrollen, ist aber ebenfalls nur für den Direktverzehr bestimmt.