Mietnomaden sorgen in Villingen-Schwenningen immer wieder für Probleme: Vermieter bleiben oft auf hohen Schäden sitzen, während säumige Mieter spurlos verschwinden. Doch wie kann man sich davor schützen?
Erst kürzlich ist der Fall von Rafet Cakir aus Villingen publik geworden, bei dem eine Mietnomadin einen Sachschaden in Höhe von mehr als 10 000 Euro hinterlassen hat und nach dem Schreiben eines Anwaltes spurlos verschwand.
Generell stehen in Villingen-Schwenningen Vermieter vor einem Problem: Mietnomaden, die nach Einzug keine Miete zahlen, Wohnungen beschädigen und oft erst nach langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen wieder ausziehen. Doch können sich Vermieter überhaupt gegen Mietnomaden schützen? Und wenn ja wie? Unsere Redaktion hat mit dem Pressesprecher der Polizei, Daniel Brill, über die Situation gesprochen.
Prävention: Was können Vermieter tun? Nach Einschätzung der Polizei gibt es nur begrenzte Möglichkeiten, sich vor Mietnomaden zu schützen. „Außer einer persönlichen Recherche in verfügbaren Medien bleibt kaum eine präventive Möglichkeit“, erklärt Brill. Vermieter können Informationen über potenzielle Mieter einholen, etwa durch Schufa-Auskunft, Einkommensnachweise oder soziale Netzwerke.
Auch eine Kontaktaufnahme mit dem Mieterschutzbund oder die Nachfrage bei vorherigen Vermietern kann hilfreich sein. Ein absoluter Schutz ist jedoch nicht garantiert.
Die Rolle der Polizei: Wann können Beamte eingreifen? Die Polizei kann in Fällen von Mietnomaden nicht unmittelbar eingreifen, auch wenn Sachschäden entstanden sind. „Wenn Straftaten wie Betrug oder Sachbeschädigung begangen wurden, sind wir als Strafverfolgungsbehörde verpflichtet, diese zu verfolgen“, so Brill. Doch das hilft Vermietern oft nicht sofort, da die Polizei die Mieter nicht eigenmächtig aus der Wohnung entfernen kann. Eine Räumung ist nur durch ein gerichtliches Verfahren möglich, in der Regel mittels einer Räumungsklage.
Was können betroffene Vermieter tun? Für Vermieter bleibt der Rechtsweg die einzige Möglichkeit, um Ansprüche geltend zu machen. „In den meisten Fällen kommen Vermieter so zu ihrem Recht“, erklärt Brill. Allerdings ist der Weg oft mit erheblichen Kosten und Zeitverlust verbunden. Selbst nach erfolgreicher Klage können Vermieter in manchen Fällen auf den Kosten sitzenbleiben, wenn die säumigen Mieter nicht zahlungsfähig sind.
Häufigkeit und Entwicklung solcher Fälle Auf die Frage, ob es in den letzten Jahren eine Zunahme von Fällen mit Mietnomaden gegeben hat, musste Brill passen: „Fälle des Zivilrechts werden statistisch nicht bei uns erfasst“. Eine genaue Einschätzung der Häufigkeit solcher Vorfälle sei daher nicht möglich.
Für Vermieter bleibt das Problem der Mietnomaden ein ernstes Risiko, das neben finanziellen Einbußen auch eine erhebliche Belastung darstellt. Die Polizei rät zur Vorsicht bei der Mieterauswahl und zur Einholung möglichst vieler Informationen, um bösen Überraschungen vorzubeugen.