Nach dem Zoff in der Koalition haben sich Grüne und CDU geeinigt. Die Mietpreisbremse wird um ein Jahr verlängert. Städte wie Mannheim oder Waiblingen fallen erstmal raus.
Die Mietpreisbremse wird nach dem Zoff in der grün-schwarzen Koalition nur um ein Jahr verlängert. Darauf habe sich die Regierungskoalition verständigt, sagte Bauministerin Nicole Razavi (CDU) unserer Zeitung. Der Bund hatte eigentlich eine gesetzliche Grundlage für eine Verlängerung bis 2029 geschaffen. Doch im Land gab es Streit um die Landesverordnung, die regelt, wo die Mietpreisbremse greifen soll. An dem Gutachten hatten sich vor allem die Grünen im Landtag gestoßen, weil die Mietpreisbremse danach in Städten wie Mannheim, Konstanz, aber auch Waiblingen nicht mehr gelten wird.
Grüne hatten Vorbehalten
Die Grünen im Landtag hatten sich gegen ursprünglichen Vorschlag gesperrt und zur Bedingung gemacht, dass die Oberbürgermeister von betroffenen Städten gehört werden. Die Grünen hätten gern gehabt, dass weniger Kriterien zu Grund gelegt werden, damit mehr Städte und Gemeinden unter die Mietpreisbremse fallen. Nach dem neuen Gutachten werden zwar 130 statt bislang 89 Gemeinden von der Mietpreisbremse erfasst, es kommen aber weniger Menschen in den Genuss, weil einige Großstädte rausfallen. Die Übergangslösung soll nun in der Kabinettssitzung vor der Weihnachtspause verabschiedet werden. Danach sei es der neuen Landesregierung vorbehalten zu entscheiden, wie es weitergehen soll, sagte Bauministerin Razavi.
Die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Cindy Holmberg, begrüßte den Kompromiss. Die Mietpreisbremse falle nicht einfach weg, aber es gebe die Gebietskulisse auf den Prüfstand zu stellen. „Das werden wir tun“, kündigte sie an. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Deuschle wittert in den Einwänden der Grünen Fraktion Wahlkampfmanöver und warf Spitzenkandidat Cem Özdemir vor, sich mit „parteipolitischen Klein-Klein“ einzumischen.
CDU spricht von Wahlkampf
Die Wirkung der Mietpreisbremse ist umstritten. Sie greift nur bei Neuvermietungen, dann darf die Miete nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind Neubauten. Außerhalb der Gebietskulisse – und der Mietpreisbremse – liegt die Höchstgrenze für alle Wohnungen bei 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Höhere Mieten werden über das Wirtschaftsstrafgesetz mit Bußgeldern geahndet.