Wer Gas in Meßstetten liefern darf und zu welchen Bedingungen, das regelt der Gaskonzessionsvertrag. Foto: Badenova

Bestimmte Kriterien muss ein Energieversorger erfüllen, um einen Gaskonzessionsvertrag mit der Stadt abschließen zu dürfen. Welche das sind und wer den Zuschlag bekam, war am Freitag Thema.

Eine Mindest-Konzessionsabgabe zahlen, Nebenleistungen erfüllen wie zum Beispiel einen zehnprozentigen Rabatt für die Stadt, Baumaßnahmen mit der Verwaltung abstimmen und danach die Straße wieder so herstellen, wie sie vor dem Aufgraben war – all das müssen Energieversorger leisten, wenn sie mit der Stadt Meßstetten einen Gaskonzessionsvertrag abschließen wollen, wie Rechtsanwalt David Steinbeck von der Sozietät Boos, Hummel & Wegerich am Freitagabend den Gemeinderäten erklärt hat.