Stadtkämmerer Daniel Bayer muss weniger Geld nach Balingen überweisen.Foto: Eyrich Foto: Schwarzwälder Bote

Haushalt: Stadträte sind einverstanden mit der Definierung eines Sockelbetrags / Eppler: "Brauche keine Selbstverpflichtung"

Am 22. Januar wird sich zeigen, was die Fraktionen zu den Zahlen zu sagen haben. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats hat Stadtkämmerer Daniel Bayer ihnen den Haushaltsentwurf 2021 im Detail erläutert und dabei Wasser und Wein serviert.

Meßstetten. Zu den guten Nachrichten im Haushaltsentwurf 2021 gehört eine Zahl, die bereits feststeht: Die Meßstetter werden wieder mehr: 10 720 Einwohner – 71 mehr als vor Jahresfrist – waren am 30. Juni 2020 gemeldet. Was die Steuerkraftsumme von 14,2 auf 14,7 Millionen Euro erhöht. Seit die Verwaltung am 3. Dezember den Haushalt eingebracht hatte und Bürgermeister Frank Schroft auf die Schwerpunkte eingegangen war, haben sich einige andere Zahlen aber schon verändert. Zum Beispiel die Höhe der Kreisumlage, deren Absenkung der Kreistag vier Tage danach erst beschlossen hatte. Der Hebesatz sinkt auf 27,5 Prozent, und so muss Stadtkämmerer Daniel Bayer 75 000 Euro weniger nach Balingen überweisen.

8000 Euro muss die Stadt für die Turn- und Festhalle Heinstetten einplanen – die Brandverhütungsschau hat das ergeben. Und schließlich werden 30 000 Euro zusätzlich fällig: der Anteil der Stadt Meßstetten an der Kirchturmsanierung in Hossingen. Der Ergebnishaushalt verbessert sich insgesamt leicht: um 37 000 Euro.

Jürgen Marienfeld (Freie Wähler) regte an, dass sich der Technische Ausschuss den Pausenhof in Heinstetten "noch mal anschauen" sollte, und stellte zudem den Antrag, eine Unfallgefahr an einem Gemeindeverbindungsweg in Heinstetten zu beseitigen. Unterstützung bekam er von CDU-Fraktionschef Ernst Berger. Marienfelds Antrag auf Ausbesserung des Seitenstreifens wurde mit einer Gegenstimme bei einer Enthaltung angenommen, und Bürgermeister Frank Schroft kündigte an, den Schulhof auf die nächste Tagesordnung des Technischen Ausschusses zu setzen.

Das Ziel lautet: eine dauerhafte Liquidität

Ebenfalls aus dem Technischen Ausschuss war der Wunsch gekommen, Ausgaben so zu deckeln, dass dauerhafte Liquidität gewährleistet ist – im Klartext: dass die Stadt flüssig bleibt. Zwölf Millionen Euro als Sockelbetrag, also auf der hohen Kante, standen im Raum, und die Stadträte waren durchweg einverstanden damit, künftig diese eiserne Reserve vorzuhalten. Insbesondere sollen die Fondsanlage und die Aktienbestände nicht zur Finanzierung von Investitionen herangezogen werden.

Harald Eppler von den Freien Wählern mahnte freilich an, die Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten, und betonte: "Ich persönlich brauche keine Selbstverpflichtung – für mich ist es eine Selbstverständlichkeit als Gemeinderat, der Stadt gut zu tun. Das jetzt zu beschließen, ändert nichts."

Frank Schroft hingegen verteidigte den Beschluss: Der Trend bei den städtischen Finanzen gehe derzeit "sehr stark nach unten", betonte er mit Blick auf die Folgen der Coronavirus-Pandemie, sinkende Gewerbesteuereinnahmen und Einkommenssteueranteile sowie auf anstehende größere Ausgaben wie jener für den Industrie- und Gewerbepark Zollernalb auf dem Gelände der früheren Zollernalb-Kaserne. "Es soll eine Art Grundsatzbeschluss sein, an dem wir uns grundsätzlich orientieren, und ich bin sehr dankbar, dass Sie da mitgehen."

Zur Ermittlung der Summe, die künftig für Investitionstätigkeiten zur Verfügung stehen soll, hat die Verwaltung eine Formel ausgearbeitet: Zum Stand der liquiden Mittel zum 1. Januar eines Haushaltsjahres wird der Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit addiert, der im Planjahr und im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung zu erwarten ist. Davon abgezogen wird der festgesetzte Sockelbetrag – eben jene zwölf Millionen Euro. Unterm Stricht steht dann das, was die Stadt als "bereinigten Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit" bezeichnet. Ziel ist es, dass Investitionen auch mittelfristig im Einklang mit der Leistungsfähigkeit der Stadt stehen", wie es in der Sitzungsvorlage heißt. "Dabei wird eine Unantastbarkeit des Sockelbetrags als auch eine dynamische Entwicklung der Ertragslage unter Heranziehung der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt."