Baugebiet: In Heinstetten sollen Plätze für landwirtschaftliche Schuppen ausgewiesen werden
Die Vorstellung des Bebauungsplans Schuppengebiet Ried stand im Mittelpunkt der jüngsten Heinstetter Ortschaftsratssitzung. Das Gebiet bietet Schuppenbauplätze mit einer Größe von 550 und 880 Quadratmetern.
Meßstetten-Heinstetten. Zum Thema Schuppengebiet Ried durfte Ortsvorsteher Thomas Deufel in der jüngsten Ortschaftsratssitzung neben sieben interessierten Zuhörern Klaus Grossmann vom gleichnamigen Umweltplanungsbüro in Balingen, sowie Markus Wissmann vom Stadtbauamt Meßstetten begrüßen.
Klaus Grossmann stieg gleich in die Vorstellung des Bebauungsplans Schuppengebiet Ried ein und dokumentierte mittels Schaubildern die Vorentwürfe mit neun und mit zehn Bauplätzen. Dieses Gebiet, angrenzend an die Mehrzweckhalle, bietet Schuppenbauplätze mit einer Größe von 550 und 880 Quadratmetern.
Die Schuppen sollen der Unterbringung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, Geräte und Maschinen dienen.
Die Überlegungen für die Anforderungen der Interessenten betreffen unter anderem die verkehrliche Erschließung, die über einen abzweigenden Feldweg vom Gemeindeverbindungsweg zwischen Heinstetten und Meßstetten erfolgt. Die befestigten Flächen auf den privaten Grundstücken sind ausschließlich aus wasserdurchlässigen Belägen wie Schotter oder Schotterrasen, Rasenpflaster oder Rasengittersteinen zulässig.
Unverschmutztes Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zur Versickerung zu bringen. Nebenanlagen wie Garagen werden nicht zugelassen. Eine Elektrizitätsversorgung ist ebenso wie eine Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht vorgesehen. Das Schuppengebiet soll im Ringverkehr befahrbar sein. Es sind Schuppengrößen von 14 mal acht, zwölf mal zehn und 18 mal zehn Metern möglich. Eine Längsanordnung ist nur auf wenigen Grundstücken möglich und die Firstrichtung ist freigestellt. Die Grünflächen sind zu gestalten und regelmäßig zu pflegen.
Dabei war ein längerer Diskussions- und Klärungspunkt, wer wofür zuständig ist. Die Tendenz geht den Planungen von Markus Wissmann nach dahin, die Grünflächen als privat auszuweisen, was aber noch mit den Interessenten zu diskutieren sei.
Über den Bauzwang mit Festlegung der Baugröße wird nachträglich beraten. Fragen zum Lärmschutz und zur Farbe der Dachziegel sowie ob Satteldächer oder Pultdächer zugelassen werden, blieben ebenfalls noch offen.
Die weitere Vorgehensweise besteht darin, dass der Aufstellungsbeschluss dem Gemeinderat vorgelegt wird, eine frühzeitige Anhörung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange erfolgt. Nach der Auswertung der Stellungsnahmen und Entwurfserarbeitung des Bebauungsplans mit naturschutzfachlichen Gutachten, der Beratung des Entwurfs im Gemeinderat, der Offenlegung und der Abwägung der Stellungnahmen im Gemeinderat folgt der Satzungsbeschluss, der dann beim Landratsamt gemeldet wird.