Gewagte Sprünge: Das Sport- und Freizeitgelände ist bereits aktiviert. Foto: Schwarzwälder Bote

Blumersberg: Der Bebauungsplan folgt der Eröffnung des Sport- und Freizeitgeländes / Mähwiesen im Blick

Ein bisschen kurios ist es schon gewesen: Der Gemeinderat hat einen Tag nach Eröffnung des Sport- und Freizeitgeländes am Blumersberg den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst.

Meßstetten. "Ein großes Dankeschön an das Landratsamt des Zollernalbkreises für das Entgegenkommen" hat Bürgermeister Frank Schroft aus der jüngsten Sitzung seines Gemeinderats in Richtung Balingen geschickt. Denn ohne das Plazet der Behörde hätte die Stadt das neue Sport- und Freizeitgelände am Blumersberg kaum eröffnen dürfen, ehe der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Blumersberg gefasst war. Er war nötig, weil für das 1,7 Hektar große Gelände, auf dem sich zuvor der Sportplatz des FV Meßstetten befunden hatte, noch kein Bebauungsplan bestand. Der wiederum nötig ist, um überhaupt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Sport- und Freizeitgelände zu schaffen.

Mit dem Okay des Gemeinderats zur Satzung ist das Gebiet, das der Stadt gehört, nun fast vollständig als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Sport- und Freizeitgelände" ausgewiesen. Nur dort, wo bereits das Vereinsheim des FV steht, ist ein kleines Baufenster vorgesehen – gerade so groß, dass in der selben Größe dort ein gastronomisches Angebot geschaffen werden kann. Gebäudeerweiterungen werden nicht möglich sein. Zudem sind im Regionalplan für das Gelände ein Gebiet für Erholung und ein regionaler Grünzug vorgesehen.

Im Flächennutzungsplan ist das Areal als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Sportplatz", ein kleinerer Teil als landwirtschaftliche Fläche, niedergelegt – somit muss der Flächennutzungsplan in diesem Punkt bei der nächsten Fortschreibung geändert werden.

Aus der Öffentlichkeit waren während der Auslegungszeit – anders als für die Ideensammlung zum neuen Freizeitgelände – keine Stellungnahmen gekommen. Unter den Trägern der öffentlichen Belange hatte der Fachbereich "Natur- und Denkmalschutz" darauf hingewiesen, dass das Areal an sehr sensible Flora-Fauna-Habitat-Mähwiesen grenzt, worin die Stadt freilich kein Problem sieht: Immerhin sei das Gebiet schon seit vielen Jahren genutzt worden, ohne dass die Mähwiesen dadurch beeinträchtigt worden wären. "Und die geplante Nachnutzung wird keine intensivere sein als die vorangegangene", heißt es in der Sitzungsvorlage, zu der auch ein dicker Bericht des Büros "Fritz & Grossmann Umweltplanung" über die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gehört. Die Besucher zu lenken, damit sie den Wiesen nicht schaden, wie die Behörde es wünscht, hat die Stadt sich vorgenommen.

Nun, da der Satzungsbeschluss gefasst ist, geht der Bebauungsplan an das Landratsamt des Zollernalbkreises, damit es auch ganz offiziell die Genehmigung aussprechen kann – und auch rechtlich in trockenen Tüchern ist, was faktisch schon besteht.