Die Messerstecherei, zu der es im Sommer auf dem Freudenstädter Wochenmarkt kam, bleibt ohne juristische Folgen. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt.
Freudenstadt - Mitten auf dem Freudenstädter Marktplatz kam es Mitte Juli zu einer Messerstecherei. Noch immer ist unklar, was genau passiert ist. Laut Polizei war ein Streit zwischen zwei Männern eskaliert. Einer der Männer (26) griff zunächst zum Pfefferspray und dann zum Messer und verletzte den anderen (29) schwer, aber nicht lebensgefährlich. Während herbeigeeilte Sanitäter den Verletzten mitten im Marktgeschehen versorgten, nahm die Polizei den 26-Jährigen fest, der vom Tatort geflohen war.
Doch schon zwei Tage später wurde der Mann wieder aus der Haft entlassen. Über die Gründe hielt sich die Staatsanwaltschaft damals bedeckt. Doch nun – einige Monate später – kann die Staatsanwaltschaft auf Anfrage unserer Redaktion nun etwas Licht ins Dunkle bringen.
Wer hat angefangen?
Tatsächlich wurde bereits im Oktober das Verfahren eingestellt. Genauer gesagt: Beide Verfahren wurden eingestellt, denn beide Männer galten der Staatsanwaltschaft als mögliche Täter. Und genau das war dann auch der Kern des Problems.
"Man kann beiden nicht nachweisen, dass sie den Angriff begangen haben und nicht in Notwehr gehandelt haben", erklärt die Staatsanwaltschaft. Oder einfach gesagt: Man weiß nicht, wer angefangen hat.
Trotz vieler Zeugen zu wenig Beweise
Ein wenig erstaunlich ist das schon. Schließlich fand die Auseinandersetzung ja mitten zwischen den Marktständen statt. Es müssten also zahlreiche Marktbesucher das Geschehen beobachtet haben. "Es gab Zeugen, die etwas gesehen haben", bestätigt die Staatsanwaltschaft. Allerdings seien deren Aussagen nicht ausreichend, um den Fall abschließend zu klären.
Die Staatsanwaltschaft bestätigt jedoch, dass nur der 26-Jährige bewaffnet war – nämlich mit einem Pfefferspray und einem Messer. Bei dem anderen Mann seien keine entsprechenden Gegenstände gefunden worden.
Messer macht noch keinen Täter
Doch dadurch ist nicht ausgeschlossen, dass der 26-Jährige dennoch in Notwehr gehandelt hat. So dürfe man sich durchaus mit einem "milden geeigneten Mittel" wehren, wenn man von jemandem geschlagen werde, so die Staatsanwaltschaft. Sprich: Auch die Verwendung eines Messers kann in einer Notwehrsituation legal sein, selbst wenn der Angreifer keine Waffe hat.
Doch warum der Mann überhaupt bewaffnet war, bleibt offen. Gegenüber der Polizei habe er ausgesagt, er habe die Waffen mit sich geführt, um sich im Zweifelsfall zu verteidigen, berichtet die Staatsanwaltschaft. Gegen wen oder was er sich zu verteidigen beabsichtige, sagte der Mann nicht.
Recht zu schweigen
Die Polizisten mussten es dabei beruhen lassen, denn keiner der Männer war rechtlich verpflichtet, auszusagen. Denn beide galten als Beschuldigte. "Beide hatten die Möglichkeit, die Aussage zu verweigern", so die Staatsanwaltschaft. Denn es ist ein rechtliches Grundprinzip, dass sich niemand selbst belasten muss.
Ungeklärt bleibt auch, worum es in dem Streit ging, der schließlich gewaltsam eskalierte. Er habe sich "belästig und bedroht" gefühlt, sagte der 26-Jährige laut Staatsanwaltschaft gegenüber der Polizei aus. Alles andere behielten die Männer für sich.