Unbekannten mit einem Dolch verfolgt
Unter Drogeneinfluss traten, wie der Richter schilderte, Halluzinationen auf. Mehrmals wurde er im Vinzenz-von-Paul-Hospital in Rottweil behandelt, unter anderem deswegen, weil er einen Unbekannten mit einem Dolch verfolgt hatte.
Am 21. Mai 2019 versetzte er seinem Vater mit einem Gegenstand zwei wuchtige Schläge auf den Kopf. Der Grund: Sein Vater sei wie ein Roboter fremd gesteuert und wolle ihm die Achillessehne durchschneiden. Ein Gesunder hätte erkannt, dass dies so nicht sein konnte, sagte der Richter. Aber der Angeklagte hatte selbst noch die Polizei gerufen und war überrascht, dass nicht sein Vater, sondern er festgenommen worden sei.
Der Videobericht zum Vorfall Ende April:
Auf der Suche sämtliche Gegenstände aus Fenster geworfen
In Vöhringen wohnte er in einer Obdachlosenunterkunft. Er vermisste Geld, 270 Euro, von denen er glaubte, sie seien in seiner Wohnung. Da waren sie tatsächlich, nur hatte er das Geld nicht gefunden. Auf der Suche danach warf er sämtliche Gegenstände aus dem Fenster, um dann, das war am 25. April dieses Jahres, durch die Gemeinde zu laufen.
Zwei ihm unbekannte Frauen bedrohte er mit einem scharf geschliffenen Messer, anschließend, so der Richter "wollte er noch einen Mann abstechen". Dazu kam es nicht: Die Polizei ist inzwischen gerufen worden. Sie versuchte den 19-Jährigen zunächst mit Pfefferspray zu stoppen.
Pfefferspray zeigt keine Wirkung - sieben Kugeln gefeuert
Doch das zeigte keine Wirkung. Der junge Mann flüchtete in eine Gärtnerei, beschädigte dort eine Folie, setzte seine Flucht barfuß über einen Acker fort und wurde schließlich in einem Gartengrundstück gestellt. Der Polizei blieb offenbar keine andere Wahl, als zu schießen. Sieben Kugeln trafen den Flüchtenden, der, wie der Richter meinte, nur mit Glück überlebte.
Schizophrenie festgestellt
Die Polizeibeamten hätten "unisono von einem psychischen Ausnahmezustand" des Mannes gesprochen: "Er war in seiner eigenen psychotischen Welt." Der Sachverständige stellte Schizophrenie fest und bescheinigte dem Täter Schuldunfähigkeit.
Der Richter nahm eine hohe Wahrscheinlichkeit an, dass weitere Straftaten – Körperverletzungen, räuberische Erpressung, Bedrohungen und Nötigungen – folgen könnten. Er sah deshalb keine andere Möglichkeiten, als den Beschuldigten auf unbefristete Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Damit solle die Allgemeinheit vor ihm geschützt werden.
Die medizinische Prognose stufte der Richter als "ungünstig" ein, die soziale Prognose sei etwas besser. Der junge Mann habe ein gutes familiäres Umfeld.
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