Unter anderem im Universal D.O.G. wird in Lahr gefeiert. Die Vergnügungssteuer für die Betreiber könnte nun wegfallen. Foto: Baublies

Mensch Meier, Universal D.O.G. und Co. sollen keine Vergnügungssteuer mehr zahlen. Das schlägt die Stadt dem Gemeinderat vor. Beim Betreiber kommt dieses Vorhaben wenig überraschend gut an.

Auf die Lahrer Clubszene könnte eine große Erleichterung zukommen. Die Stadt will, so sieht es eine Beschlussvorlage für die Gemeinderatssitzung am kommenden Montag vor, die Vergnügungssteuer für Clubs und Diskotheken erlassen. Die Verwaltung sieht darin eine Unterstützung des kulturellen Angebots in der Stadt.

 

Wie sieht es aktuell aus? Diskotheken werden monatlich pauschal mit 180 Euro besteuert, heißt es in der Vorlage. Das ergab für die Stadt bislang jährliche Einnahmen in Höhe von 8640 Euro aus den Clubs „Mensch Meier“, „D.O.G.“ und „Lux“ am Flugplatz, jeweils betrieben von der Badischen Entertainment GmbH, sowie „Plan A“ in der Tullastraße. Künftig jedoch würden sich diese Einnahmen auf 4320 Euro halbieren. Denn die Badische Entertainment GmbH würde durch eine Änderung einer bestehenden Gaststättenerlaubnis nur noch einfach bezahlen. Auch daher soll die Steuer nun komplett wegfallen.

„Das wäre natürlich sehr, sehr gut für uns“, kommentiert Sebastian Class, Geschäftsführer der Badischen Entertainment GmbH, im LZ-Gespräch den Vorschlag. Das Geld könne man gut gebrauchen, um die hohen Miet- und Personalkosten zu decken und in Marketing zu investieren. „Wir sind ein Kulturstandort. Warum sollen wir benachteiligt werden?“, fragt er rhetorisch.

Diskotheken sind Kultureinrichtungen

Das sieht offenbar auch die Stadt so. Die Verwaltung betont, dass „Diskotheken zweifelsfrei ein wichtiger Bestandteil der Kultureinrichtungen“ sind. Entgegen anderer kultureller Angeboten in der Stadt würden sie jedoch mit Vergnügungssteuer belegt. Aus Sicht des Amtes für Kultur, Musik und Medien seien Clubs für viele junge Menschen der erste eigenständige und selbstgewählte Schritt in die Kulturwelt. Lahr sei dank seiner Clubs seit Jahrzehnten weit über die Stadt- und Landkreisgrenzen hinaus bekannt, hebt die Verwaltung die Bedeutung der Lahrer Diskoszene hervor.

Die Verwaltung betont in der Vorlage, dass der Erlass „im Verhältnis des gesamten Vergnügungssteueraufkommens marginal“ sei. Dieses schwanke zwischen 1,8 und zwei Millionen Euro pro Jahr. Hinzu komme, dass viele andere Städte von der Größe Lahrs Diskotheken von der Steuer befreiten. In Offenburg etwa zahlen „Etage 1“ oder „Freiraum“ keine Vergnügungssteuer. „Das ist ein gewaltiger Standortnachteil für uns“, kritisiert Class. Er dankt der Stadt und explizit OB Markus Ibert für das Entgegenkommen und ist guter Dinge, dass der Gemeinderat grünes Licht gibt.

Brisant jedoch: Der mögliche Erlass der Vergnügungssteuer war bereits Thema im Lahrer Jugendgemeinderat. Die Jugendlichen haben sich gegen den Erlass ausgesprochen. Die Einnahmen würden – wenn auch nur im geringen Umfang – zur Finanzierung der städtischen Aufgaben beitragen, hieß es dort.

Sechster Stellvertreter

Mit dem Wegfall der Vergnügungssteuer für Discos befasst sich der Gemeinderat am Montag, 23. September, ab 17.30 Uhr bei seiner öffentlichen Sitzung im Ratssaal. Auf der Tagesordnung steht zudem unter anderem die Wahl des sechsten ehrenamtlichen OB-Stellvertreters, nachdem bei der konstituierenden Sitzung im Juli nur fünf gewählt wurden – keiner von der AfD. Die Fraktion hatte hernach gegenüber der LZ erklärt, keinen OB-Stellvertreter stellen zu wollen.