Vermessungstechniker stecken im Nusplinger Gebiet Galgenwiesen die neuen Flurstücksgrenzen ab. Foto: Steffen Maier

Im Nusplinger Gebiet Galgenwiesen sind die Flächen neu gegliedert und mit Pflöcken markiert worden. Die Zahl der Flurstücke hat sich dabei mehr als halbiert.

Ein wichtiger Meilenstein ist im Gebiet Galgenwiesen gesetzt worden: Dort wurden die landwirtschaftlichen Nutzflächen und Areale, die unter besonderen Schutz stehen, entflochten, Flurstücke neu gegliedert und die Grenzen mit Pflöcken markiert. Die beteiligten Eigentümer bekamen die Unterlagen über ihre neuen Flurstücke zugestellt.

 

Am 15. November gehen Besitz und Nutzung von den alten auf die neuen Grundstücke über, die unter besonderem Schutz stehen. Im Zuge des Flurneuordnungs-Verfahrens, durchgeführt vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung Zollernalbkreis, hat sich die Anzahl von 194 auf 76 Flurstücke mehr als halbiert.

Elf Hektar Fläche gehen in öffentliches Eigentum über

Durch die neue Zuteilung werden die ökologisch wertvollsten Flächen des Naturschutzgebiets Galgenwiesen in öffentliches Eigentum oder Eigentum einer Naturschutzvereinigung gebracht.

Rund elf Hektar Nasswiesen und Seggenriede können nun entsprechend nachhaltig gepflegt werden. Alle weiteren Grundstückseigentümer bekommen ihre neuen Flurstücke in den vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Bereichen zugewiesen.

Grundstückseigentümer wesentlich entlastet

Die Gemeinde Nusplingen unterstützt das Flurneuordnungsprojekt mit rund 16 000 Euro und trägt damit wesentlich zur Entlastung der Grundstückseigentümer bei. Die restlichen Kosten bezahlt das Land Baden-Württemberg.

Im anstehenden Winterhalbjahr stehen weitere Maßnahmen des Wege- und Gewässerplans an. Auf zwei Waldflächen werden im Sinne einer naturnahen Waldentwicklung standortfremde Fichten entnommen.

Beitrag zum regionalen Klimaschutz in Nusplingen

Im Bereich des Feuchtgebiets werden im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen größere Gehölze entfernt. Damit sollen Niedermoorflächen als wichtige CO-Speicher langfristig offengehalten und somit ein Beitrag zum regionalen Klimaschutz geleistet werden.

Die Aufstellung und Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans erfolgt im Frühjahr 2025. Dieser beinhaltet sämtliche rechtliche Regelungen, die mit dem Flurneuordnungs-Verfahren erforderlich werden.

Alle Beteiligten erhalten per Post Informationen und Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan zu ihren Grundstücken.