Trotz gesunkener Mehrwertsteuer wird Essengehen in Freudenstadt wohl vorerst nicht günstiger. Dennoch sollen von der Steuerentlastung alle profitieren. Foto: Sina Schuldt/dpa

Die Mehrwertsteuer auf Speisen vor Ort sinkt von 19 auf sieben Prozent – ein Schritt, der die Branche aufatmen lässt. Doch wie profitieren Restaurants, Cafés und Gäste in Freudenstadt?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Restaurants, Cafés und anderen Gastronomiebetrieben nun der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent statt der bisherigen 19 Prozent – ein Schritt, der in der Gastronomie für Erleichterung sorgt.

 

„Das Durchatmen in der Branche ist da“, meint Beate Gaiser, erste Vorsitzende der Dehoga-Kreisstelle in Freudenstadt. Lange hätten sie für die Steuersenkung gekämpft, nun seien sie froh, dass diese nun endlich umgesetzt wird.

Auch Oliver Widmann, Inhaber der Marktwirtschaft am unteren Marktplatz, hält die Senkung der Mehrwertsteuer zum neuen Jahr für „sehr vernünftig“. Sie sei sehr förderlich, um die Gastronomie zu stabilisieren. Günstiger wird das Essen bei ihm dadurch jedoch nicht – zumindest nicht sofort.

Gastronomen kämpfen mit steigenden Kosten

Die Steuersenkung sei eine willkommene Hilfe, um die Preise stabil zu halten – kein Steuergeschenk an den Endverbraucher, meint Widmann. Er wolle die nächsten Monate erst einmal beobachten, wie sich alles entwickelt und dann gegebenenfalls seine Preise nach unten korrigieren.

Auch Irena Kugele, Inhaberin des Café Zeitraum, befürwortet die Steuersenkung. Ebenso wie Widmann wird sie ihre Preise jedoch vorerst nicht ändern. Zu hoch seien die gestiegenen Kaffeepreise, Energiekosten und Mieten. Hinzu kommt der zum neuen Jahr von 12,82 Euro auf 13,90 Euro angehobene Mindestlohn.

Auch der Fleischpreis habe sich erhöht, um mehr als ein Drittel innerhalb eines Jahres, berichtet Norman Kapfer, Inhaber des Restaurants „Schlupfwinkel“. Diese Mehrkosten habe er im vergangenen Jahr nicht an seine Gäste weitergegeben. Ohne die Steuersenkung hätte eine Preiserhöhung in diesem Jahr jedoch kaum vermieden werden können.

Günstiger werde das Schnitzel durch die Steuersenkung also nicht – allerdings auch nicht teurer. Die meisten Gäste zeigten dafür auch Verständnis, wenn man es ihnen erklärt, berichtet Gaiser aus ihrer persönlichen Erfahrung als Betreiberin des Hotelrestaurants Adler in Freudenstadt.

Gerechtigkeit im Wettbewerb und internationalen Vergleich

Jedoch gehe es nicht nur darum, steigende Kosten der Gastronomen zu decken, sondern auch um Fairness im Wettbewerb. Während Restaurants nun endlich durchatmen könnten, lag die Mehrwertsteuer für Essen-to-go bereits zuvor bei sieben Prozent.

Im Schwarzwald Kebaphaus mache das etwa 60 bis 70 Prozent aller Bestellungen aus, berichtet Baris Altun, Sohn des Inhabers Cuma Altun. Auch sie hätten lange über eine Preisanpassung nachgedacht, sich letztlich jedoch dagegen entschieden. Für einen einheitlichen Preis hätten sie die günstigeren Preise für Essen-to-go anheben müssen, erklärt Altun.

„Es wurde Gerechtigkeit geschaffen“, so Widmann. Auch im internationalen Vergleich, ergänzt Gaiser. Schließlich werde in vielen EU-Ländern bereits der reduzierte Mehrwertsteuersatz angewandt, egal ob auf Essen aus dem Supermarktregal, im Restaurant, zum Mitnehmen oder per Lieferdienst.

Warum alle von der Steuerentlastung profitieren

Gaiser ist sich sicher: „Wir gewinnen alle dadurch“ – Betriebe ebenso wie Gäste. Schließlich dürfe man die Kette, die an der Gastronomie noch dranhänge nicht vergessen. So würden auch Tourismus und Handel ohne Gastronomie nicht funktionieren – verheerend für ein Tourismusland wie Baden-Württemberg.

Die Steuersenkung habe zudem die Investitionsfreudigkeit der Gastronomen wieder erhöht, erklärt Widmann. Das spüle dem Staat wieder Geld in die Kassen und stärke damit auch die Wirtschaft.