Mit den Plänen für das Gebäude Hauptstraße 22 in Dobel ist die Mehrheit der Gemeinderäte nicht einverstanden. Foto: Sabine Zoller

Ein Mehrfamilienhaus in der Dobler Hauptstraße soll ein reines Domizil für Touristen werden. So geht Wohnraum verloren, lautet einer der Kritikpunkte. Ein anderer betrifft das Vorgehen.

Das Gebäude Hauptstraße 22 ist eine Adresse, die kennen die Dobler Gemeinderäte langsam auswendig. In ihrer jüngsten Sitzung hatten sie es – wieder einmal – mit dem Mehrfamilienhaus zu tun. Auch das Anliegen dürfte ihnen ihnen bekannt vorgekommen sein. So stand die „Umnutzung von fünf Wohneinheiten zu Ferienwohnungen in einem Mehrfamilienhaus“ auf der Tagesordnung.

 

Rückblick „Was mir persönlich nicht so gut gefällt: Dass man das so scheibchenweise macht“, erklärte Bürgermeister Christoph Schaack. Denn, so steht es in der Sitzungsvorlage, „es ist das dritte Baugesuch zu diesem Objekt im Jahr 2025“.

Ortsbaumeister Michael Müller gab in der Sitzung einen einen Überblick: Anfang des Jahres erst wurde die Umnutzung von drei Wohnungen in dem Gebäude zu Ferienwohnungen genehmigt. Im Juni dann stimmte der Gemeinderat dem Abriss einer Scheune zu, dem Neubau einer Wohnung, und der Teilung einer Wohnung im Erdgeschoss zu zwei Wohneinheiten. Nun sollen also auch die verbliebenen Einheiten in dem Haus zu Ferienwohnungen werden.

Kritik „Fakt ist, es fällt weiterer Wohnraum weg“, meinte Schaack. Und noch etwas sei Fakt: „Wir fahren auch mal in Urlaub. Würden wir eine Ferienwohnung an der Hauptstraße nehmen?“ Zwar seien die Wohneinheiten als künftige Ferienwohnungen tituliert. „Es wird aber wohl keine klassische Ferienwohnung sein.“ Die Vermutungen gehen eher in Richtung Monteurswohnungen.

Baurecht „Natürlich wollen wir nicht hoffen, dass daraus eine ,Monteursbude’ entsteht“, meldete sich Gemeinderat Tobias Neubauer (Freie unabhängige Dobler) zu Wort. Gleichzeitig wies er daraufhin, dass das Gremium keine baurechtliche Grundlage habe, die Umnutzung zu verhindern.

Ohne Bebauungsplan muss Vorhaben lediglich zur Umgebung passen

Für den Bereich des Orts gibt es nämlich keinen Bebauungsplan. Folglich gilt Paragraf 34 des Baugesetzbuchs: Der besagt, dass sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügen muss. Da sich durch die Umnutzung das Erscheinungsbild des Hauses nicht ändert, ist dies der Fall. Selbst wenn der Gemeinderat das Baugesuch ablehnt: Das Landratsamt wird es wohl genehmigen.

Neubauer erklärte, das Gremium müsse sich auf die rechtlichen Vorgaben stützen, und nicht darauf, was es wolle oder nicht.

Diskussion „Ich sehe es anders“, entgegnete Markus Treiber von Pro Dobel. Durch die Umnutzung gehe Wohnraum verloren. Und davon gebe es eh zu wenig. Dazu kommt aus seiner Sicht: „Jeder gemeldete Bürger bringt uns mehr.“ So erhalten Kommunen Anteile an Einkommens- und Umsatzsteuer – abhängig unter anderem von der Zahl der Einwohner. Er sprach sich für eine Ablehnung des Baugesuchs aus: Diese könnte das Landratsamt als Hinweis sehen, doch noch einmal genauer hinzuschauen.

Ortsbaumeister Müller hatte zuvor angedeutet, dass die Hauptstraße 22, wenn es nur noch Ferienwohnungen im Gebäude gibt, als Beherbergungsbetrieb gelten könnte. Dann würden womöglich andere baurechtliche Vorgaben greifen. Damit deutete er an, dass eine reine Umnutzung von der unteren Baurechtsbehörde im Landratsamt dieses Mal nicht so einfach genehmigt werden könnte.

Entscheidung Bürgermeister Christoph Schaack berichtete außerdem, dass es auch mit den Parkplätzen bereits Probleme gegeben hatte. Die eingezeichneten Flächen motivierten aber auch nicht, richtig zu parken. „Ich seh’ es kritisch“, fasste er seine Meinung zusammen. „Ich find’s nicht richtig“, schloss sich Mechthild Voß (Freie unabhängige Dobler) an.

Am Ende ging es den meisten so: Lediglich zwei Gemeinderäte stimmten zu, dagegen gab es sieben Nein-Stimmen.