Das Landgericht Rottweil milderte die Strafe gegen einen Exhibitionisten ab. Foto: Wiebke Jansen

Vor vier Jahren entblößte sich der Mann bei zwei Vorfällen vor Frauen. Nach seiner Verurteilung zog sich das Berufungsverfahren in die Länge – drei Jahre musste er auf das endgültige Urteil aus Rottweil warten.

Nochmal mit Bewährung davongekommen ist ein heute 30-Jähriger Exhibitionist. Das Amtsgericht Horb verurteilte ihn 2020 zu fünf Monaten Haft – ohne Bewährung. Das Landgericht Rottweil milderte das Urteil ab und folgte damit dem einstimmigen Antrag von Staatsanwalt und Verteidiger. Außerdem muss der Angeklagte 100 Sozialstunden ableisten – die Anklage hatte eine Geldauflage von 2000 Euro gefordert.

 

Ein Vorfall im Oktober 2018

Im Oktober 2018 entblößte sich der Mann auf dem Marktplatz einer kleinen Gemeinde vor zwei älteren Frauen und onanierte. Die Frauen, die daraufhin wegliefen, trauen sich seither nicht mehr allein aus dem Haus.

Der zweite Vorfall war im April 2019. Der Angeklagte stand neben einem Bankautomaten und entblößte sich vor einer jungen Frau.

Nur wenige Monate vorher war er schon zweimal wegen exhibitionistischer Handlungen zu Geldstrafen verurteilt worden. Dem Gericht Horb reichte es: Es setzte die Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung aus.

In Behandlung begeben

Allerdings ist der letzte Vorfall vier Jahre her. Die Bewährungszeit – hätte es eine gegeben – wäre mittlerweile abgelaufen. Außerdem habe der Angeklagte bewiesen, dass er ohne Straftaten leben könne, argumentierten Staatsanwalt, Verteidiger und Richter gleichermaßen. Das Amtsgericht Horb hatte ihm noch eine schlechte Prognose ausgestellt. Außerdem hat er sich in dieser Zeit in Behandlung begeben – vorher verweigerte er noch die Behandlung in einer psychiatrischen Tagesklinik. Momentan geht er alle zwei Monate zu einer Psychologin.

„Letztendlich wisse er nicht, warum er das konkret mache“, zitiert Richter Geiger aus einem psychiatrischen Gutachten. Das kann auch keine klare Diagnose bieten, attestiert aber eine Störung der Impulskontrolle, die sich dann im Exhibitionismus äußere. Er war somit auch nur eingeschränkt schuldfähig. Sein Verteidiger erläuterte außerdem die beruflichen Folgen: Da er mit fünf Monaten Haft rechnen musste, platzten mehrere Jobangebote.

Sollte die Bewährung in den nächsten drei Jahren widerrufen werden, so muss der Angeklagte außerdem nur vier Monate absitzen. Die ungewöhnliche Länge des eigentlich leichten Verfahrens sei nicht vom Angeklagten verschuldet. Der war von Anfang an geständig, während der Staat den Prozess schuldhaft verzögert habe, erklärt Geiger. Daher gilt ein Monat bereits als abgesessen.