Videoüberwachung am AfD-Kreisbüro in Villingen: Der Landesdatenschutzbeauftragtee bestätigt hierzu nun ein laufendes Verfahren. Foto: Marc Eich

Mehrere Bürger haben sich über mögliche unzulässige Kameraaufzeichnungen am AfD-Wahlkreisbüro in Villingen beschwert. Der Landesdatenschutzbeauftragte bestätigt ein laufendes Verfahren.

Die Koordinierungs- und Pressestelle beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg betätigte jetzt auf Nachfrage: Ja, diese oberste Landesbehörde, die Kontroll- und Beratungsaufgaben im Bereich des Datenschutzes und der Informationsfreiheit wahrnimmt, befasst sich derzeit mit einem Fall aus VS.

 

Im Fokus: das AfD-Wahlkreisbüros in der Villinger Färberstraße und die dortigen Kameraaufzeichnungen.

Wie die Stadtverwaltung bereits betont hatte, sieht diese sich in der Sache nicht zuständig, sondern verwies alle, die sich deswegen an sie gewandt hatten, an die Behörde in Stuttgart.

Und deren Sprecher erklärte nun auf Nachfrage der Redaktion: „Uns ist der Sachverhalt bekannt. Wir haben mittlerweile mehrere Beschwerden hierzu erhalten.“

„Laufende Verfahren“

Und weiter erläuterte der Sprecher: „Für die datenschutzrechtliche Bewertung des Sachverhalts ist unser Haus zuständig.“ Wobei es da noch eine Ergänzung gibt: „Der Stadt selbst können gegebenenfalls ebenfalls Eingriffsmöglichkeiten zustehen, zum Beispiel als Ortspolizeibehörde nach dem Polizeirecht.“

Ob sich der Landesdatenschutzbeauftragte in der Sache denn schon an die AfD gewandt habe? „Da es sich um laufende Verfahren handelt, können wir hierzu keine Auskünfte erteilen“, lautet auf diese Frage die Antwort.

In gewisser Weise einzigartig erscheint der VS-Fall offenbar schon: Denn ob es weitere AfD-Büros in Baden-Württemberg gibt, an denen ebenfalls Videokameras zur Überwachung installiert wurden, kann die Datenschutzstelle nicht sagen: „Uns sind keine weiteren Fälle bekannt“, sagt deren Sprecher abschließend.