Ob Musikschule oder Freibad: Der Familienpass soll Chancen eröffnen. Warum er trotz knapper Kassen weiterentwickelt wird – und wer davon profitiert.
Er soll soziale Ungerechtigkeiten abmildern. Jenen helfen, die Unterstützung brauchen. Ein Stück mehr Gerechtigkeit herstellen: der Städtische Familienpass. „Seit fast zwei Jahrzehnten gibt es diese soziale Abfederung“, erläuterte Markus Stein, der Fachbereichsleiter für Bildung, Soziales und Politik, unlängst im Gemeinderat.
Die Zahlen, die er auf den Tisch legte, zeigen: Der Bedarf ist da – auch wenn die Anzahl der Anträge zuletzt gesunken ist.
2002 waren von 76 eingegangenen Anträgen noch 55 bewilligt worden und lösten Ausgaben in Höhe von 17 000 Euro aus. In der Spitze, lässt Stein wissen, seien 30 000 Euro für die Vergünstigungen im Zusammenhang mit dem Familienpass ausgegeben worden. Jetzt aber hat sich all das auf ein geringeres Maß eingependelt: 46 Anträge, 43 Bewilligungen und 8200 Euro gab es 2024 – fast die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel sei damit ausgeschüttet worden.
Großer Nutzen, kleiner Aufwand
Stetig werden die Leistungen an die berechtigten Familien angepasst. Das war auch jetzt wieder der Fall. Jetzt soll der Familienpass Kindern aus einkommensschwachen Familien und sogenannten „Einelternfamilien“ auch den Zugang zur Musik-AG an der Ostbaarschule und der Bläserklasse der Grund- und Werkrealschule ermöglichen – die Hälfte der Kosten wird jetzt nach jüngstem Beschluss übernommen. Worum es geht: Einen Monatsbeitrag von je nach Angebot 59 oder 45 Euro, der nun hälftig bezahlt werden soll.
Der Nutzen kann für Betroffene groß sein, der Aufwand hält sich voraussichtlich in Grenzen: „Die Verwaltung geht zukünftig von bis zu drei Teilnehmern aus“, wird mitgeteilt.
Angespannte Finanzlage im Blick
Aber: Einfach so ist eine Erweiterung eines solchen Angebots in der heutigen Zeit offenbar nicht zu haben. Ja, die Stadt habe sich zum Ziel gesetzt, einkommensschwächere Familien und Einelternfamilien „im Sinne einer ausgewogenen Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen im Bereich sozialer, kultureller und sportlicher Angebote zu unterstützen“, stellt man im Rathaus klar. Deshalb wurde der Familienpass 2001 auch eingeführt.
Und auch wenn durch das Bildungs- und Teilhabepaket und die Schülermonatsbusfahrkarten des Verbundtarifs Move der Einnahmenausfall in vielen Bereichen reduziert worden ist, wollte man in Anbetracht der angespannten Finanzlage aber noch einen Schritt weiter gehen: Bei allen Angeboten sollte die Ermäßigung von bisher 50 Prozent auf dann nur 40 Prozent reduziert werden, schlug die Stadtverwaltung den Gemeinderäten vor – ein Vorschlag, der dann im Dezember verworfen wurde.
Weiterhin Minara-Tickets, aber anders
Jetzt hat man aber eine andere Möglichkeit zum Sparen gefunden, die offenbar weniger weh tut: Man drehte an einer anderen Stellschraube und will künftig mit den Vergünstigungen für den Besuch des Freizeitbades Minara für die Familienpassinhaber anders verfahren. Bislang wurde ein bestimmtes Kontingent an Karten ausgegeben, dessen Umfang sich am Alter und der Anzahl der Kinder und Jugendlichen einer Familie orientierte – der Verwaltungsaufwand sei enorm gewesen und von den ausgegebenen Schwimmkarten sei ohnehin nur etwa ein Drittel eingelöst worden.
Die neue Idee, die nun beschlossene Sache ist: Eine subventionierte Elferkarte für Familienpassinhaber pro Kind und Elternpaar, „die auch tatsächliche Benutzungsabsichten“ haben mit 50 Prozent Nachlass.
Diese Familien profitieren
Doch wer ist es überhaupt tatsächlich, der in den Genuss der Vergünstigungen kommt? Auskunft dazu gibt die Statistik: 2024 wurden 45 Familien berücksichtigt – jeweils zwei mit einem Kind oder zwei Kindern, fünf mit drei Kindern, jeweils drei Familien mit vier oder fünf Kindern und einer mit sechs Kindern. Hinzu kamen 29 Alleinerziehende mit einem bis vier Kindern. Ganz ähnlich sah es im Jahr zuvor aus. Von den 45 im Jahr 2024 bewilligten Anträgen kamen 15 von Bürgergeldempfängern und davon vier von Empfängern von Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Wer berechtigt ist, ist klar geregelt. Unterm Strich sind das Familien mit geringem Einkommen – bei Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern etwa liegt die monatliche Einkommensgrenze des Gesamtfamilieneinkommens bei 2820 Euro (Jahres-Grenze 33 840 Euro), bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern bei monatlich 2717 Euro im Monat beziehungsweise 32 604 Euro jährlich.
Ein Abo auf die Familienpassleistungen aber gibt es auch für diesen Personenkreis nicht. Die Anträge müssen jährlich neu gestellt werden – geht der Antrag durch winken beispielsweise jeweils 50-prozentige Ermäßigen für Kindertageseinrichtungen der städtischen Bedarfsplanung, für die Musikschule, Veranstaltungen der städtischen Jugendpflege oder Jugendkunstschule, das Mittagessen in Betreuungseinrichtungen des Kreises, die Mittagsbetreuung in den Schulen, Kinder-Schwimmmkurse oder Nachhilfestunden sowie ein Festbetrag über 50 Euro für einen Vereinsbeitrag.