Elterntaxis sorgen in Nagold häufig für gefährliche Situationen. Jetzt heißt es an zwei Stellen: Zufahrt für Autos verboten. Foto: Marijan Murat/dpa

Kurz das Kind noch mit dem Auto bis vor die Schule fahren? Im Kampf gegen Elterntaxis weist die Stadt Nagold nun Schulstraßen aus. Wo und wann die Zufahrt verboten ist.

Die Szenen sind vielerorts an Schulen zu beobachten. Kurz vor Schulbeginn am frühen Morgen ist gehörig was los. Kinder laufen in Scharen auf ihre Schule zu, andere kommen mit dem Fahrrad oder dem Roller. Da wuselt es an allen Ecken und Enden. Und mittendrin: Elterntaxis.

 

„Dieser Hol- und Bring-Service von Eltern führt, zusammen mit dem geballten Aufkommen von Kindern, die zu Fuß oder mit dem Rad in die Schule kommen häufig zu unübersichtlichen gefährlichen Situationen vor Schulen“, schreibt das Landes-Verkehrsministerium. Es begründet damit einen neuen Erlass, der die Einrichtung von so genannten Schulstraßen als Schutzmaßnahme empfiehlt.

Gleich mehrere Kommunen in Baden-Württemberg nutzten prompt die Möglichkeit, zur vergleichsweise unkomplizierten Ausweisung eben jener Schulstraßen. Eine davon ist Nagold.

Nagold hat sich für die Testphase zwei echte Hotspots ausgesucht

An zwei Standorten wird in Nagold das System der Schulstraße jetzt testweise angewandt. In einer Schulstraße ist es möglich, die Zufahrt für motorisierte Verkehrsteilnehmer zu gewissen Uhrzeiten zu untersagen. In dem Fall natürlich zu Schulbeginn und zur Mittagszeit.

Einfahrt verboten: Die Hölderlinstraße bei der Realschule ist jetzt eine Schulstraße und darf zu gewissen Stoßzeiten nicht befahren werden. Das Foto zeigt die Beschilderung am Donnerstag dieser Woche. Die Stadt will die Verbotszeit aber morgens noch auf 7 bis 8 Uhr ausdehnen. Foto: Heiko Hofmann

Nagold hat sich dafür zwei echte Hotspots ausgesucht. Umgesetzt werden die Schulstraßen an der Lembergschule und an der Christiane-Herzog-Realschule. An diesen beiden Schulen gesellt sich noch zur normalen Schul-Rush-Hour dazu, dass es sich um eher enge Straßen in einem Wohngebiet handelt. Auch die Anlieger müssen dort parken und fahren können. Konflikte und Gefahrensituationen sind da programmiert.

Keine Elterntaxis: Sperrungen von 7 bis 8 sowie von 12.15 bis 13 Uhr

Konkret geht es um die Hauffstraße und die Hölderlinstraße. „Dort sollen die Straßen morgens von 7 bis 8 sowie mittags von 12.15 bis 13 Uhr für den allgemeinen Kfz-Verkehr gesperrt werden“, teilte die Stadt Nagold mit. Anwohner und Lehrkräfte seien von dieser Regelung ausgenommen.

Als Begründung heißt es von der Stadt Nagold: „Damit soll die Sicherheit im unmittelbaren Umfeld von Schulen verbessert und Schulkindern ein geschützter Schulweg ermöglicht werden.“ Man hoffe, auf diese Weise Gefahrenpunkte vor den Schultoren zu entschärfen und den Straßenraum für Schulkinder sicherer zu gestalten.

Die Idee wurde gemeinsam mit den Schulen in Nagold entwickelt

In einer Pressemitteilung verdeutlicht das Land, dass zur Umsetzung von Schulstraßen keine bürokratischen und teuren Gutachten erforderlich seien. Sehr wohl aber eine „enge Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Straßenverkehrsbehörde und Schule“.

Genau das war in Nagold der Fall. „Die Stadt Nagold hat gemeinsam mit den betroffenen Schulen die Idee für den Test entwickelt“, erklärt Marina Bley aus dem städtischen Hauptamt auf Anfrage der Redaktion.

In Nagold will man nun zunächst an den beiden Schulen auf dem Lemberg Erfahrungen sammeln. Und eine erste Erfahrung wurde wohl schon ganz schnell gemacht: Die morgendliche Sperrzeit ist bereits verlängert worden auf 7 bis 8 Uhr. Ursprünglich sollte nur von 7 bis 7.30 Uhr die Zufahrt verboten werden.

Die neue Regelung ist nicht auf Kindergärten übertragbar

Ob das Modell auch für andere Schulen in Nagold taugt? „In der Zukunft könnte es durchaus sein, dass auch an weiteren Schulen eine derartige Regelung eingeführt wird. Allerdings müssen hierzu die Straßen geeignet sein“, teilt die Stadt mit.

Eine generelle Ausweitung auf andere gefährliche Verkehrssituationen, zum Beispiel bei Kindergärten, ist nicht denkbar. Bley dazu: „Diese Regelung ist nur an Schulen anwendbar.“