Die Entscheidung in Sachen Busverkehr im Linienbündel Hechingen ist gefallen. Dafür entstehen deutliche Mehrkosten.
Nach dem Zoff um die Schulbusse, die zwischen Hechingen, Bisingen und teils auch Balingen unterwegs sind, dürften die beteiligten Eltern und Schüler aufatmen: Ab Juni soll das Hechinger Verkehrsunternehmen Wiest + Schürmann die Linienbündel übernehmen.
Wie wurde entschieden?
Der Technische Ausschuss des Kreistags hat die Vergabe beschlossen. Dabei handelte es sich um eine Dringlichkeitsvergabe. Dietmar Foth (FDP) sagte, er erhoffe sich eine deutliche Verbesserung im Busverkehr, und: „Es gibt ja keine Alternative, wir brauchen ein Busunternehmen.“ Das Hechinger Verkehrsunternehmen bringe langjährige Erfahrungen mit, was insbesondere den Fahrgästen zugutekommen werde.
Was kostet die Vergabe?
2,44 Millionen Euro soll die Vergabe pro Jahr kosten, im laufenden Haushalt schlägt dies außerplanmäßig mit rund 470 000 Euro zu Buche.
Zuvor wurden, so Liebhardt, drei regionale Verkehrsunternehmen aufgefordert, Angebote abzugeben. Das Einzige, das tatsächlich innerhalb der Frist ein Angebot abgegeben hat, war das Hechinger Unternehmen Wiest + Schürmann. Vier statt wie bisher drei Gelenkbusse sollen laut Angebot in Zukunft fahren, zudem ein Einzelbus.
Die Mehrkosten von rund 800 000 Euro im Jahr seien, wie Dezernentin Catharina Pawlowskij erklärte, nicht nur durch die höheren Spritpreise und die mit einkalkulierten Risiken, sondern auch durch den neuen Manteltarifvertrag im ÖPNV zu erklären.
Was wurde zuvor bemängelt?
Verkehrsamtsleiter Tobias Liebhardt erinnerte daran, dass der Kreistag nach wiederholten Beschwerden im Zusammenhang mit dem Schülerverkehr beschlossen hatte, die Linien 305 (Bisingen – Wessingen – Hechingen – Bechtoldsweiler – Bodelshausen), 307 (Bisingen – Grosselfingen – Hechingen – Sickingen – Bodelshausen) und 309 (Bisingen – Engstlatt – Balingen) neu zu vergeben. Unter anderem war es um Fehlverhalten der Busfahrer, Verspätungen, Ortsunkenntnis, falsche oder fehlende Zielanzeigen gegangen.
Was passiert mit dem bisherigen Vertrag?
Es war beschlossen worden, den bestehenden Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen Klumpp aus Baiersbronn (Kreis Freudenstadt) in gegenseitigem Einvernehmen aufzulösen und die Verkehrsleistungen neu zu vergeben.
Wie ist der weitere Ablauf?
Nach den Vorgaben der Dringlichkeitsvergabe ist die Vergabe vorerst nur für zwei Jahre möglich. Im Anschluss daran muss die Verkehrsleistung im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung für einen längeren Zeitraum – für maximal zehn Jahre – neu vergeben werden.