Mehr als 100 Oberschopfheimer sind am Mittwochabend ins Sportheim gekommen. Dort wurde über die neue Bürgerinitiative „Gerechte Grundsteuer Oberschopfheim“ informiert. Für BI-Initiator Franz Lögler steht fest: Der Bürger muss sich wehren.
Oberschopfheim hat eine neue Bürgerinitiative: „Gerechte Grundsteuer Oberschopfheim.“ Etwas mehr als 100 Bürger sind ins Sportheim gekommen, um zu erfahren, was dahinter steht. „Angefragt haben auch Grundstückseigentümer aus Schuttertal und Ettenheim“, erklärte Franz Lögler. Dann hätte die Auberghalle angemietet werden müssen. Die Gründe für eine Bürgerinitiative sprächen für sich: „Wir wollen nicht wie unmündige Bürger behandelt werden. Wir sind dagegen, dass alles geheim, intransparent und nicht nachvollziehbar ist und wollen aufklären, wenn die offiziellen Stellen es nicht für nötig befinden“, so der Rechtsanwalt.
Umfassend stellte er die neue Grundsteuer, die ab 2025 gilt, vor. Wie es jedoch zur Erhebung der neuen Beträge über den Gutachterausschuss aus Lahr komme, bleibe unbeantwortet. „Meine Fragen konnte bis heute niemand aus dem Gutachterausschuss konkret beantworten“, so Lögler und betonte, dass es nicht darum gehe, keine Grundsteuer bezahlen zu wollen, sie sollte aber nachvollziehbar sein.
Für Oberschopfheim wurden Sondersituationen in der Bewertung festgestellt. Zwischen Nachbargrundstücken bestehen bisweilen 90 Euro Unterschied in der Bemessungsgrundlage. „Die behördlichen Akteure klären nicht darüber auf, weshalb die Werte innerhalb von drei Jahren explosionsartig, beispielsweise von 200 auf 333 Euro pro Quadratmetern gestiegen sein sollen“, so Lögler.
Kleinparzellig wird Oberschopfheim in Zonen aufgeteilt
Die meisten Grundstückseigentümer haben ihre Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgegeben. Viele haben bereits zwei Bescheide bekommen. Der Rechtsanwalt empfiehlt den Einspruch. „Selbst der namhafte Staatsrechtler Gregor Kirchhof stuft das neue Landesgrundsteuergesetz als verfassungswidrig ein“, sagt Lögler. Dieser Auffassung schließe sich die Bürgerinitiative an. Alle notwendigen Stellen habe Lögler abgeklappert – „Keine offizielle Stelle sorgt für die dringend notwendige Aufklärung.“
Von der BI wird beklagt, dass der gemeinsame Gutachterausschuss den Bodenrichtwert unzutreffend festgestellt hat. Einen Nachweis legte Lögler vor. Kleinparzellig wird Oberschopfheim in Zonen aufgeteilt, in denen der Nachbar bis zu 90 Euro mehr bezahle. Dabei hätte der Blick nach Niederschopfheim gereicht. Dort werden ältere Wohngebiete mit 240 Euro pro Quadratmeter bewertet und nur das neue Baugebiet beim Friedhof mit 300 Euro je Quadratmeter. Der Mischbereich liegt bei 220 Euro. Die notwendige Vergleichbarkeit sei hinsichtlich Art und Maß der Nutzung in älteren Baugebieten gegeben. Der Gutachterausschuss in Lahr habe bis heute nicht erklärt, weshalb gleiche Zonen der Wohnbebauung unterschiedlich bewertet werden. Einzig der Betrag von 330 Euro im Neubaugebiet „Auf der Mühl“ ließe sich rechtfertigen. Grund für den hohen Wert sind die Erschließungkosten, die mit gut 137 Euro benannt werden. Diese Kosten ließen sich kaum für die Erschließung von Baugebieten in den vergangenen 30, 40 oder 50 Jahren anrechnen. Lögler schlussfolgert: „Der Gutachterausschuss hat einfach unzulässig Werte in der jeweiligen Bodenrichtwertzone von Ende 2020 genommen und bei allen Zonen 30 Euro pauschal daraufgeschlagen.“
Mit einem deutlichen Nein, beantwortet Lögler die Frage, ob sich der Bürger mit Erfolg wehren könne. Leider gebe es nur die Einspruchsmöglichkeit gegen die Bescheide beim Finanzamt und danach eine Klagemöglichkeit mit der Aussicht auf Erfolglosigkeit. Nur über einen qualifizierten Gutachter ließe sich eine Korrektur geltend machen. Da dieser bis zu 5000 Euro koste, werden wohl die wenigsten auf ihrem Einspruch bestehen. Aber wenn sich niemand wehre, bleibe alles wie gehabt. Über die vielen Einsprüche werde das Finanzgericht in Stuttgart zum Handeln gezwungen.
BI hofft, dass sich über die Masse an Einsprüchen etwas bewegt
Willi Ehret, der sich mit Lögler für eine Gerechte Grundsteuer einsetzt, weiß: In 15 von 16 Bundesländern fließt in die Berechnung der Grundsteuer die Anzahl der Zimmer und die Fläche mit ein. Nur Baden-Württemberg habe ein Problem daraus gemacht. Deshalb hofft Ehret auf das Finanzgericht. Schließlich müssten die Leute vom Finanzamt mittlerweile einiges aushalten. Mit einer Senkung des Grundsteuerhebesatzes über die Gemeinde, um einen Ausgleich zu erzielen, rechnet kaum jemand. Schließlich brauche die Gemeinde in Anbetracht der zu erwartenden Schuldenlast für die kommenden Jahre jeden Cent. Die Hoffnung bleibt aber, dass das Finanzgericht Stuttgart die neue Bemessung für die Grundsteuer kippt und die Übernahme der Bundeslösung empfiehlt. Bis dahin gelte für Oberschopfheim: „Nur der Dümmere gibt nach und nimmt den Grundsteuerbescheid kommentarlos hin. Es gibt noch viel zu tun“, sagt Lögler abschließend.
Infos für Bürger
Der Gemeinderat hat sich am Montagabend in nicht öffentlicher Sitzung über die Ermittlung der Bodenrichtwerte informieren lassen. Bürger sollen sich bei Fragen an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses in Lahr unter Telefon 07821/9 10 08 10 wenden oder eine E-Mail an miriam.koechel@lahr.de schreiben.