Sie haben im Ausland Menschen geschädigt, dürfen im Südwesten aber frei praktizieren. Warum tun sich die Behörden so schwer mit fragwürdigen Medizinern?
Der Frauenarzt praktiziert im Süden Baden-Württembergs, unweit der Grenze zur Schweiz. Vor nicht allzu langer Zeit hat er sich in dem Städtchen niedergelassen. Nun ist er dabei, sich einen Stamm von Patientinnen aufzubauen. In den einschlägigen Online-Portalen erhält er gute Bewertungen: Als kompetent und einfühlsam wird er gelobt, man könne ihn nur weiterempfehlen.
Ob die Urteile auch so ausfielen, wenn die Frauen das Vorleben des Gynäkologen – nennen wir ihn X. - kennen würden? An einer früheren beruflichen Station, einem Krankenhaus in Frankreich, war sein Ruf ein ganz anderer. Dort hatte er eine Patientin bei einer Gebärmutterspiegelung so schwer verletzt, dass sie fast gestorben wäre. Selbst als seine Kollegen ihn warnten, habe er noch weitergemacht – wie ein „Metzger“, hieß es an der Klinik. Bis heute leidet die Frau unter den Folgen. Der Arzt wurde später verurteilt, die französischen Behörden verboten ihm die Berufsausübung.
Kollegen erfahren bei Netzrecherche von Vorleben
Von alldem verriet er nichts, als er in der Praxis eines deutschlandweiten Verbundes in Stuttgart-Gablenberg anheuerte. Erst durch die Internet-Recherche eines Kollegen erfuhr der Arbeitgeber davon – und trennte sich rasch wieder von dem Mann. Der zog weiter gen Süden und eröffnete dort seine eigene Praxis. Zu den Vorwürfen in Frankreich und möglichen Konsequenzen auch in Deutschland will er bis heute nichts sagen. Das sei Sache der Justiz, daher gebe es von ihm keine Stellungnahme.
Der Fall von X., über den unsere Zeitung schon einmal berichtete, ist keine Ausnahme. Nach Recherchen eines internationalen Medienverbundes – darunter „Spiegel“ und ZDF – arbeiten in Deutschland mehr als 30 Ärzte, denen im Ausland die Approbation entzogen wurde. Zwei Doktoren mit besonders krasser Vorgeschichte praktizieren danach ebenfalls in Baden-Württemberg – ohne, dass ihre Patienten etwas davon ahnen.
Berufsverbot im Ausland – aber bei Freiburg tätig
Der Mediziner Y., unweit des Bodensees tätig, hatte vor fünf Jahren in Norwegen seine Zulassung verloren. In mehreren Fällen soll er dort bei Diagnosen, Operationen oder Nachsorge schwere Fehler begangen haben. Ein Patient kam laut dem Rechercheverbund wegen eines gebrochenen Knöchels zu ihm und verlor am Ende seinen Unterschenkel. Dem Arzt Z. wurden schwere Behandlungsfehler in den Niederlanden und in Großbritannien vorgeworfen; dabei soll es auch zu Todesfällen gekommen sein. In beiden Ländern erhielt der Mann ein Berufsverbot – doch heute wirke er ungehindert in der Nähe von Freiburg.
Im Ausland gebannt, aber in Deutschland freie Hand – wie kann das sein? Zu Einzelfällen dürfen das Gesundheitsministerium im Land von Manfred Lucha (Grüne) und das Regierungspräsidium Stuttgart als landesweite Approbationsbehörde keine Auskunft geben. Doch die Erläuterung der Rechtslage erklärt schon einiges. Am länderübergreifenden Austausch fehlt es in vielen Fällen nicht. Über das EU-Binnenmarkt-Informationssystem IMI erfährt auch das Stuttgarter Präsidium, wenn ein Arzt in einem anderen Staat – zeitweise oder dauerhaft – die Approbation verliert. Über den zu Grunde liegenden Sachverhalt wird es ebenso informiert wie über Konsequenzen.
Ein Berufsverbot gilt immer als das letzte Mittel
Doch das Berufsrecht im Gesundheitswesen ist national geregelt, es gibt keine europaweite Zulassung. Verliert ein Arzt anderswo die Approbation, hat das in Deutschland keine unmittelbaren Folgen. Entscheidend sei „nicht die im Ausland ergangene Verwaltungsentscheidung, die auf einer anderen Rechtsordnung fußt“, erklärt eine Präsidiumssprecherin. Es gehe jeweils um den konkreten Sachverhalt. Führe dieser zu einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung, folge regelmäßig auch der Entzug der deutschen Approbation.
Ein Berufsverbot ist laut Sozialressort indes „rechtlich immer das letzte Mittel“. Aus der Verfassung ergebe sich schließlich die Berufsfreiheit. Diese sei nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gegen die Sicherheit der Patientinnen und Patienten abzuwägen. Berühre eine Verurteilung im Ausland die „für einen Gesundheitsberuf geforderte Zuverlässigkeit“, werde stets der Entzug der deutschen Approbation in Betracht gezogen. Dabei kooperiert das Präsidium eng mit den zuständigen Stellen der der ärztlichen Aufsicht, den Kammern sowie den kassenärztlichen Vereinigungen.
Der Fall des Frauenarztes ist in der Prüfung
Doch jeder Fall ist anders, ergaben Recherchen unserer Zeitung. Zum Arzt Y. gab es im Meldesystem IMI danach Hinweise der norwegischen Behörden. Diese wurden nach seinem Umzug nach Süddeutschland auch intensiv geprüft. Ergebnis: Da der Mediziner in Norwegen strafrechtlich freigesprochen worden war, blieb seine Approbation bestehen. Beim Arzt Z. lagen keine IMI-Hinweise vor, sondern nur Presseberichte; für einen Entzug der Zulassung war das am Ende zu dünn.
Dem Frauenarzt X. wurde die Approbation Ende 2024 zunächst von einer bayerischen Bezirksregierung erteilt. Als er seine Tätigkeit schwerpunktmäßig nach Baden-Württemberg verlegte, ging das Stuttgarter Präsidium Hinweisen zu seiner früheren Tätigkeit im Ausland nach. Dabei wurden IMI-Informationen einbezogen und eigene Ermittlungen angestellt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Meldungen aus Warnsystem nicht berücksichtigt
Es muss schon viel passieren, ehe der Schutz von Patienten Vorrang vor der Berufsfreiheit erhält – nicht nur das kritisieren Patientenschützer. Auch das Warnsystem scheint nicht immer zu funktionieren. Laut dem Rechercheverbund wurden IMI-Meldungen von den nationalen Behörden oft nicht berücksichtigt, nicht einmal bei strafrechtlichen Verurteilungen; das hätten vor einigen Jahren bereits die EU-Kommission und erst 2024 der Europäische Rechnungshof kritisiert.
Auch unter den Bundesländern würde sich das Regierungspräsidium Stuttgart einen besseren Austausch wünschen. Schon länger werde von verschiedenen Seiten ein bundesweites Approbationsregister gefordert, so die Sprecherin. Das würde „für mehr Transparenz sorgen“ und bei einem Bundesland-Wechsel laufende Verfahren beschleunigen. Fehlt nur noch der politische Willen.