Eine FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen ist in den Plänen vorgesehen. (Symbolfoto) Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Das Bundeskabinett hat die neuen Corona-Regeln für den Herbst und Winter gebilligt. Die Pläne sehen unter anderem eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor.

Die erwartete Corona-Welle im Herbst und Winter fordert entsprechende Vorbereitungen. Die Bundesregierung hat nun schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten auf den Weg gebracht. Die neuen Regeln sollen vom 1. Oktober an gelten. Die derzeitigen Bestimmungen, die eigentlich zum 23. September auslaufen, werden deshalb bis Ende September verlängert. Der Entwurf muss nun im Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Die am Mittwoch vom Kabinett gebilligten Pläne sehen unter anderem eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen können. In Kliniken und Pflegeheimen soll bundesweit Maskenpflicht gelten, dort soll man vor dem Zutritt auch einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.

Länder können weitere Schutzvorgaben anordnen

Die Länder sollen zudem vom 1. Oktober bis 7. April abgestuft nach Infektionslage weitere Schutzvorgaben anordnen können. Um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens zu gewährleisten, können sie Masken im öffentlichen Personennahverkehr und in Innenräumen vorschreiben. Eine zwingende Ausnahme von einer Maskenpflicht soll es geben, wenn man beim Besuch von Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie einen negativen Test vorzeigt. Zudem können Ausnahmen von der Maskenpflicht mit Nachweisen als vollständig geimpft und genesen erlaubt werden. Außerdem sollen die Bundesländer Tests anordnen können, etwa in Schulen und Kindertagesstätten. Schulen und Kindertagesstätten sollen offengehalten werden, Lockdowns und Kontaktsperren sind nicht vorgesehen.

Die Maskenpflicht kann erweitert werden, etwa auf Veranstaltungen draußen, wenn in einem Bundesland oder einer Region andernfalls die Gesundheitsversorgung gefährdet ist. Weiterhin können die Länder wieder einen Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum anordnen sowie Personenobergrenzen für Veranstaltungen. In Schulen sollen Masken für Kinder ab der fünften Klasse zur Pflicht gemacht werden können, wenn andernfalls der Präsenzunterricht nicht aufrechtzuerhalten ist.

Entwurf könnte am 8. September beschlossen werden

Die geplanten Regeln gehen auf ein Konzept von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) von Anfang August zurück. Lauterbach sagte: „Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen.“ Die Länder bekämen alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren. Es bleibe das Ziel der Corona-Politik, hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden. Der vom Kabinett gebilligte Entwurf geht nun in den Bundestag und könnte dort am 8. September beschlossen werden. Zustimmen muss dann auch noch der Bundesrat.

Neu vorgesehen sind Sonderzahlungen von 1000 Euro pro Monat dafür, dass Pflegeheime künftig Beauftragte benennen müssen, die sich um Impfungen, Hygiene und Arzneitherapien für Infizierte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern. Die Einrichtungen sollen für den Aufwand 250 Euro pro Monat bekommen - für Beschäftigte, die die Aufgaben allein oder im Team übernehmen, soll es insgesamt 750 Euro geben.

Die Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz waren im Frühjahr stark zurückgefahren worden. Allgemeine Maskenpflichten beim Einkauf oder für Veranstaltungen und Zutrittsregeln wie 2G und 3G fielen weg.