Die Messungen zeigen’s: Die Luftqualität in Schramberg hat sich verbessert. Foto: Dieterle

Im Gemeinderat angekündigt, nun angekommen – das Regierungspräsidium informiert über die Aufhebung der Umweltzone in Schramberg.

Schramberg - Jüngst hat die Verwaltung die Gemeinderäte darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie Ende Mai ein Schreiben mit dem aktuellen Zeitplan zu dieser Sache vom Regierungspräsidium (RP) erhalten habe – und kündigte die Öffentlichkeitsbeteiligung an. Am Donnerstag nun kam die Info direkt aus Freiburg.

So heißt es: "Die Umweltzone in Schramberg wird aufgehoben. Tempo 30 in der Oberndorfer Straße soll aus Lärmschutzgründen jedoch weiterhin bestehen bleiben. Der Luftreinhalteplan Schramberg wird fortgeschrieben, der Planentwurf zur zweiten Fortschreibung liegt ab Montag, 17. Oktober, für einen Monat öffentlich aus."

Luftqualität immer besser

Die Luftqualität in Schramberg habe sich in den vergangenen Jahren erfreulich verbessert, heißt es weiter. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter wurde im Jahr 2016 erstmals erreicht. Seitdem seien die Jahreswerte kontinuierlich bis auf 24 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahr 2021 zurückgegangen. "Daher kann mit der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans unter anderem die Umweltzone Schramberg aufgehoben werden", begründet das RP.

Aus Umwelt- wird Lärmschutz

Jenes folge damit den Vorgaben des Landes-Verkehrsministeriums mit Blick auf die Luftqualität im ganzen Land. "Auch die Tempo-30-Regelung auf der Oberndorfer Straße wird mit Inkrafttreten des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans keine Maßnahme der Luftreinhaltung mehr sein. Sie bleibe aber aus Gründen des Lärmschutzes erhalten."

Zu sehen im City-Center

Die Inhalte der zweiten Fortschreibung seien im Detail dem Entwurf des Luftreinhalteplans zu entnehmen. Dieser liege bis Mittwoch, 16. November, im Konferenzraum des City-Centers während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, 8.30 bis 11.30 Uhr, und donnerstags von 14 bis 17 Uhr aus. Weiter ist der Planentwurf in diesem Zeitraum auf der Internetseite www.rp-freiburg.de in der Rubrik Bekanntmachungen einsehbar.

Ab März 2023 in Kraft

Bis Mittwoch, 30. November, kann dazu beim RP, Referat 54.1, Schwendistraße 12, 79102 Freiburg im Breisgau, schriftlich oder per E-Mail an Referat54.1@rpf.bwl.de Stellung genommen werden. Nach dem Ende der Beteiligungsphase werden die Stellungnahmen ausgewertet. "Die Bekanntmachung des Plans durch die Behörde soll Anfang 2023 stattfinden. Eine Ausfertigung des Plans wird dann zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt. Die Fortschreibung soll am 1. März 2023 in Kraft treten", so das RP zum weiteren Zeitplan.