In Zügen der Deutschen Bahn herrscht Maskenpflicht. Im Fernverkehr ist sogar das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Foto: Roberto Pfeil/dpa

In Flugzeugen ist die Maskenpflicht gefallen, in der Bahn ist sie geblieben. Zum Unverständnis vieler Reisenden - aber auch einiger Mitarbeiter der Deutschen Bahn.

Eines vorweg: Masken leisten im Kampf gegen Corona einen wertvollen Schutz zur eigenen Gesundheit und dem unserer Gesellschaft. Seit dem 1. Oktober müssen Passagiere an Bord von Eurowings, Lufthansa und Co. keine Masken mehr tragen.

Bei der Neuverhandlung der einzelnen Punkte im Infektionsschutzgesetz hatte sich die FDP gegen ihre Ampel-Partner durchgesetzt. Deutschland hat damit als eines der letzten europäischen Länder die Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen beendet und setzt damit auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung.

Im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) und in den Zügen der Deutschen Bahn sieht das ganz anders aus. Dort wo keine wirksamen Hepa-Luftfilter aktiv, dort wo deutlich mehr Menschen von A nach B unterwegs sind, dort gilt Maskenpflicht. Im Fernverkehr sogar FFP2-Pflicht. Einige Mitarbeiter der Deutschen Bahn nehmen diese Neuerung mit Humor und lassen bei Durchsagen im Zug ihrer Kreativität freien Lauf - und das manchmal entgegen der gesetzlichen Vorgaben.

Deutsche Bahn: „Humorvolle“ Durchsagen zur Maskenpflicht?

„Bei der Durchsetzung der Maskenpflicht sind wir heute ein wenig kulant“, soll jüngst ein Zugbegleiter gesagt haben. Auf dem ICE 515 von Hamburg nach München hieß es angeblich: „Es ist 1. Oktober und die Rocky-Horror-Lauterbach-Show geht weiter. Und deswegen sind Sie verpflichtet, eine Maske zu tragen.“ 

„Wir fühlen ähnlich wie Sie, weil uns die Maske langsam nervt“, ist da eine fast empathische Variante. Ähnliche Durchsagen hat unsere Redaktion auch auf der Strecke der Gäubahn erlebt. Die Aversion gegen die Maskenpflicht in der Bahn wird teilweise offen zu Schau gestellt.

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Der Deutschen Bahn sind die Vorfälle bekannt, intern werde den Hinweisen auch nachgegangen. Inwiefern es Sanktionen gibt, teilte die DB nicht mit. Die Mittel scheinen arbeitsrechtlich aber begrenzt, da zunächst nachgewiesen werden müsste, dass die Aussagen auch exakt so gefallen sind. Wie in anderen Unternehmen auch werden ggf. individuelle Gespräche geführt, auf die geltenden Standards hingewiesen. Bei Zuwiderhandlung könnte eine Abmahnung drohen, eine erfolgreiche Kündigung ist grundsätzlich denkbar, erscheint aber unwahrscheinlich.

Masken-Durchsagen im Zug: So wären sie richtig...

Wie die korrekte Durchsage in Sachen Maskenpflicht im Fernverkehr lauten muss, teilte eine Bahnsprecherin mit: „Liebe Gäste/Guten Morgen/Guten Tag/Guten Abend, willkommen im »Zugmarke« der Deutschen Bahn nach »Zielbahnhof«. Mein Name ist »Vor- und Nachname«. Beachten Sie, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine FFP2-Maske in unserem Zug zu tragen. Nutzen Sie zur kontaktlosen Ticketkontrolle gerne unseren Komfort-Check-in. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mich oder mein Team gerne an.“

Die Bahnsprecherin verneinte auf Anfrage unserer Redaktion auch, dass das (auf der Gäubahn nicht vorhandene) Bordrestaurant eine ideale Fluchtmöglichkeit für Maskenmufffel sei. Auch dort gelte die gesetzlich-vorgeschriebene FFP2-Maskenpflicht und nicht die Regeln für die Gastronomie. Das heißt: Während längerer Verzehrpausen muss die Maske wieder aufgesetzt werden. Streng genommen. Kontrolliert werden kann dies bei zwei, drei DB-Mitarbeitern vor Ort logischerweise nicht.

Maskenweigerung: Wenn die Bundespolizei zum Einsatz kommt 

Und was passiert, wenn ein Fahrgast die Maske partout nicht aufsetzen will? Dann droht der Beförderungsausschluss. Wenn die Deutsche Bahn nicht in der Lage ist, das Hausrecht durchzusetzen, kann die Bundespolizei hinzugezogen werden. „Sollten sich die angesprochenen Reisenden hierbei unkooperativ zeigen und der Tragepflicht auch nach einer entsprechenden Aufforderung nicht nachkommen, so kann die Bundespolizei eine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen und dem zuständigem Gesundheitsamt übermitteln“, teilt die Bundespolizei auf Anfrage mit.