Seit diesem Mittwoch, 23. Februar, 0 Uhr, gibt es im Schwarzwald-Baar-Kreis bei Ansammlungen mit mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum im Freien keine Maskenpflicht mehr. Foto: Daniel Karmann/dpa

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis hat die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bei Ansammlungen aufgehoben.

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Schwarzwald-Baar-Kreis - Seit diesem Mittwoch, 23. Februar, 0 Uhr, gibt es bei Ansammlungen mit mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum im Freien keine Maskenpflicht mehr, teilt das Landratsamt mit.

Ursprünglich sollte diese Regelung noch bis zum 7. März gelten. Aufgrund der sinkenden Zahl der auf der Intensivstation des Schwarzwald-Baar-Klinikums zu behandelnden Covid-19 Patienten sowie der Lockerungen, die in der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum 23. Februar eintreten, konnte die Maskenpflicht bei Ansammlungen auf dem Gebiet des Schwarzwald-Baar-Kreises vorzeitig aufgehoben werden, heißt es weiter.

Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Freien

"Auch nach der neuen Corona-Verordnung gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Freien, sofern nicht ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zuverlässig eingehalten werden kann", heißt es weiter. Das Landratsamt weist zudem darauf hin, dass das Tragen einer medizinischen Maske grundsätzlich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen kann. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bei Ansammlungen wurde auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lrasbk.de/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht.