Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV. (Symbolfoto) Foto: dpa

583 Menschen ohne ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung. Kontrollen sollen fortgeführt werden.

Region - Das Polizeipräsidium Reutlingen hat am Donnerstag, wie angekündigt, erneut die Maskentragepflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gezielt überwacht. Bei den Schwerpunktkontrollen im gesamten Zuständigkeitsbereich (Landkreise Tübingen, Esslingen, Reutlingen und der Zollernalbkreis) mussten insgesamt 583 Personen beanstandet werden, da sie entweder keinen oder nur einen unzureichenden Mund-Nasen-Schutz trugen. An den Maßnahmen, die zwischen 7 und 12.30 Uhr rund um die Wartebereiche, aber auch in den Fahrzeugen des Regionalverkehrs durchgeführt wurden, waren sowohl Beamtinnen und Beamte des Polizeipräsidiums Reutlingen als auch Kräfte des Polizeipräsidiums Einsatz eingesetzt.

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Wie bereits bei den Schwerpunktkontrollen im September und Oktober trug die ganz überwiegende Mehrheit der Fahrgäste eine Maske und zeigte damit Verantwortung. Nur wenige, die sich selbst nach einem Hinweis der Einsatzkräfte unbelehrbar zeigten, mussten förmlich zur Anzeige gebracht werden. Die Betroffenen sehen nun einem entsprechenden Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro entgegen. Für die Fahrgäste, die ihren Mund-Nasen-Schutz glaubhaft schlicht vergessen hatten, beschaffte das Polizeipräsidium Reutlingen erneut Einmalmasken, um diese bei Bedarf kostenlos auszuhändigen.

Mundschutz in der Öffentlichkeit immer wichtiger

Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Infektionszahlen wird die Maskenpflicht im ÖPNV aber auch in anderen öffentlichen Bereichen auch in Zukunft durch die Polizei kontrolliert. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Mittwoch in allen vier Landkreisen bei über 130 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen. Im Landkreis Reutlingen sogar bei 193. In Anbetracht der Diskussion auf Bundes- und Länderebene sind beim Überschreiten der Grenze von 200 schärfere Corona-Regelungen von den zuständigen Behörden notwendig. Daher kommt gerade in der Öffentlichkeit der Einhaltung der Maskenpflicht im Kampf gegen das Corona-Virus nach wie vor eine besondere Bedeutung zu.

Nachfolgend finden Sie die Zahlen der Kontrolle vom 10.12.2020 aufgeschlüsselt nach: angetroffene Personen ohne bzw. mit nicht ausreichendem Mund-Nasen-Schutz / davon eingeleitete, förmliche Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

Landkreise Reutlingen und Tübingen gesamt: 194 / 1

Landkreis Esslingen (inklusive Landesflughafen Stuttgart): 298 / 5

Zollernalbkreis: 91 / 1

Ein uneinsichtiger Fahrgast wird zudem bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht, da er am Busbahnhof in Esslingen die Einsatzkräfte während der Kontrolle beleidigt hatte.

Die Behörde weist darauf hin, dass die detaillierten Regelungen der seit 1. Dezember geltenden Corona-Verordnung, die auch eine Verschärfung der Maskenpflicht beispielsweise vor Einkaufszentren sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen beinhalte, unter diesem Link zu finden seien.