Bis zu den Ferien bleiben die Masken auf. Foto: dpa/Patrick Pleul

Einfach auf Fernunterricht umstellen, wenn die Lehrkraft krank ist – das geht ab 4. April nicht mehr automatisch. Wir klären die wichtigsten Fragen, welche Regeln sonst noch in Schulen bis zu den Osterferien gelten.

Am 13. April beginnen die Osterferien. Welche Coronaregeln bis dahin gelten, hat das Kultusministerium den Schulen in einem Schreiben erklärt. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Müssen noch Masken getragen werden?

Nein, ab dem 4. April gibt es auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen keine Maskenpflicht mehr, schreibt das Ministerium. Allerdings betont es auch: „Die Maske ist neben dem Impfen der wirksamste Schutz. Deswegen ist es selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen.“

Wird weiter getestet?

Bis zu den Ferien werden ungeimpfte Lehrkräfte weiter täglich und Schülerinnen und Schüler zwei Mal die Woche getestet. Vollständig Geimpfte bekommen zwei freiwillige Tests pro Woche angeboten. Außerdem empfiehlt das Ministerium weiterhin regelmäßig zu lüften und – wo möglich – einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen einzuhalten. Musikunterricht kann ohne jede Einschränkung stattfinden. Nach den Ferien fällt die Testpflicht allerdings.

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Wer wird vom Unterricht befreit?

Schülerinnen und Schüler, die durch ein ärztliches Attest vom Präsenzunterricht befreit sind, bleiben dies auch. Solche Befreiungen können auch weiterhin beantragt werden. Sie werden erteilt, wenn die Kinder und Jugendlichen selbst oder eine mit ihnen zusammenlebende Person „im Falle einer Covid-19-Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf rechnen“ müssten. Auch gefährdete Lehrkräfte und schwangere Lehrerinnen werden weiter befreit.

Was passiert bei einem Fall in einer Klasse oder Gruppe?

„Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr“, heißt es in dem Schreiben. Die Klasse muss also nicht mehr wie bisher fünf Tage lang getrennt von anderen unterrichtet und betreut werden. Sie darf auch ganz normal Sport und Musik machen.

Darf eine Schule auf Fern- oder Hybridunterricht umstellen?

„Die Möglichkeit, flexibel auf Fernunterricht und Hybridunterricht umzustellen, wenn der Präsenzunterricht aus schulorganisatorischen Gründen nicht sichergestellt werden kann, kann nicht mehr in der Corona-Verordnung Schule geregelt werden“, heißt es in dem Brief des Ministeriums. Dafür hätten die Länder nun nicht mehr die erforderliche Ermächtigung. Wäre Fernunterricht sinnvoll, weil etwa zu viele Lehrkräfte infiziert sind, können Schulen dies nun nicht mehr flexibel entscheiden. Das Kultusministerium bittet allerdings darum, bis zu den Osterferien weiterhin von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen – dafür muss sich eine Schule dann die Zustimmung der Schulaufsicht einholen.

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Was gilt bei den Abschlussprüfungen?

Stand heute können die Abschlussprüfungen laut Ministerium nach Ostern ohne Einschränkungen stattfinden. Es dürfen also alle in einem Raum schreiben, egal ob jemand geimpft, getestet oder ungetestet ist.