Obwohl es seit 2020 ein neues Masernschutzgesetz gibt, haben in den vergangenen Jahren die steigende Zahlen wieder zugenommen. So ist die Lage in Schramberg.
„Bei uns im Kindergarten sind alle Kinder geimpft“, sagt Melanie Holzer, die Leiterin des Kindergarten Regenbogen in Tennenbronn, nicht ohne Stolz. Das Masernschutzgesetz gelte in ihrer Einrichtung nicht nur pro forma. Es ist seit März 2020 in Kraft und verpflichtet alle Personen, die in einer vom Gesetz umfassten Einrichtung entweder tätig oder untergebracht sind, zum Nachweis von entweder Impfschutz oder Immunität.
Um diesen Nachweis zu garantieren, wird im „Regenbogen“ bereits vor Beginn der Eingewöhnung der Impfpass einkassiert, kopiert, abgeheftet und aufbewahrt. Außerdem klärt bereits das Anmeldeheft ausführlich über die gesetzliche Nachweispflicht auf – „auch im Sinne des Trägers“, wie Holzer anmerkt.
Klare Vorgaben der Stadt
Auch die Stadt setzt die gesetzlichen Vorgaben konsequent um. „Ein Kind kann eine Kindertagesstätte erst dann besuchen, wenn ein Nachweis über den Masernschutz vorliegt“, betont Hannes Herrmann, Referent der Oberbürgermeisterin. Darauf würden Eltern bereits im Aufnahmegespräch ausdrücklich hingewiesen. Erst wenn der Nachweis erbracht sei, könne die Aufnahme erfolgen.
In der Praxis komme es jedoch vereinzelt zu Verzögerungen. „Häufig fehlt beispielsweise der Impfpass“, erklärt Herrmann. In solchen Fällen müssten Eltern mit ihrem Kind eine Arztpraxis aufsuchen, um den Immunitätsstatus feststellen zu lassen oder fehlende Impfungen nachzuholen. „In Einzelfällen konnte die Aufnahme deshalb nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt erfolgen“, so Herrmann. Insgesamt handle es sich jedoch um wenige Fälle, konkrete Zahlen würden nicht erhoben.
Auch im Schulbereich werde der Impfnachweis bereits bei der Anmeldung verlangt. Aufgrund der Schulpflicht gelte hier jedoch eine andere Regelung: „Die Kinder werden auch ohne Nachweis aufgenommen, allerdings erfolgt dann eine Meldung an das Gesundheitsamt“, erläutert Herrmann.
Insgesamt betreibt die Stadt aktuell Kindertagesstätten mit rund 330 betreuten Kindern. Hinzu kommen etwa 2320 Schüler an sieben Schulen in städtischer Trägerschaft. Auffällige Probleme im Zusammenhang mit der Masernimpfpflicht gebe es nicht. „Besondere Herausforderungen, etwa durch neu zugezogene Familien oder Kinder aus dem Ausland, sind uns nicht bekannt“, sagt Herrmann.
Viel Verständnis
Schwierigkeiten habe es in den vergangenen Jahren eigentlich keine gegeben. Die ersten drei Jahre sei es jedoch möglich gewesen, die Pflicht zu umgehen, wenn das Kind bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes im Kindergarten angemeldet worden war. Die Kindergartenleiterin meint außerdem, dass das Gesundheitsamt bei der Prüfung ärztlicher Bescheinigungen, die eine Impfung ausschlössen, zuletzt kritischer geworden ist.
„Und von der Elternseite aus gibt es allgemein wenig Diskussionen, was die Impfbasics wie Masern, Mumps, Röteln oder Hepatitis betrifft“, sagt sie; „bei Windpocken wäre das wahrscheinlich anders.“ Und auch mit ausländischen oder geflüchteten Kindern gäbe es kaum Schwierigkeiten, da dem Land gerade was Geflüchtete betrifft, viel an einer impftechnischen Grundausstattung der Kinder gelegen sei.
Kein Negativtrend
Holzer kann daher, zumindest für den Kindergarten Regenbogen, nicht von besorgniserregenden Zahlen sprechen, weder was Erkrankungen, noch was ungeimpfte Kinder betrifft.
Sie führt dies aber auch darauf zurück, dass die Masernimpfung schon seit Jahrzehnten für die meisten Kinder Gang und gäbe ist. Und auch die Einschulung sei mitverantwortlich, denn wer eingeschult werden möchte, muss den Impfnachweis erneut erbringen. „Spätestens bei der Einschulung müssen Impfgegner eh in den sauren Apfel beißen.“
Persönliches Plädoyer
Holzer selbst hält die Masernimpfung für richtig und wichtig, gerade in Hinblick auf die Gefahr einer Lungen- oder gar Hirnhautentzündung im Falle einer Infektion.
„Ich habe absolut kein Problem mit anderen Meinungen, aber niemand sollte die Gesundheit anderer gefährden“, sagt sie. Dies gelte für sie ganz besonders an Orten wie dem Kindergarten. Die gesetzliche Verankerung wiederum helfe den Einrichtungen, den Impfnachweis flächendeckend umzusetzen.