Obwohl der Schutz gegen Masern gesetzlich verpflichtend ist, haben viele Menschen Lücken bei ihren Impfungen. Foto: Szabó

Das Gesundheitsamt mahnt zur Vorsicht: Am Mittwoch wurde eine Masernerkrankung gemeldet. Offenbar hatte sich der Betroffene in der Notaufnahme des Offenburger Klinikums aufgehalten. Nun sucht der Kreis nach möglichen Kontaktpersonen.

„Der Erkrankte hat sich zur Abklärung der Symptome auch in der Notaufnahme des Ortenau-Klinikums in Offenburg aufgehalten“, informiert Evelyn Bressau, Leiterin des Gesundheitsamts. Aktuell werde die Infektionsquelle und potenzielle Kontaktpersonen ermittelt, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts. In diesem Zusammenhang bittet das Gesundheitsamt alle Menschen, die sich in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, 19. auf 20. Juni, im Zeitraum von 2 bis 6 Uhr in der Notaufnahme des Ortenau-Klinikums am Ebertplatz in Offenburg aufgehalten haben, folgendes zu beachten:

 

Besucher der Notaufnahme, die über keinen oder einen unzureichenden Impfschutz verfügen, sollten auf Symptome wie Fieber, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung achten, die schon einige Tage vor dem Hautausschlag auftreten. Dieser ist frühestens eine Woche nach Ansteckung zu erwarten.

Masern können bei Betroffenen gefährliche Komplikationen auslösen

Bei einem entsprechenden Verdacht sollte vor einem Arztbesuch die Hausarzt-Praxis vorab telefonisch informiert werden, beziehungsweise gleich an der Anmeldung der Verdacht geäußert werden, damit vorbeugende Maßnahmen getroffen werden können, heißt es weiter. Für Menschen, die vor 1970 geboren oder zweimal gegen Masern geimpft oder nachweislich diese Erkrankung durchgemacht haben, besteht dagegen höchstwahrscheinlich keine Gefahr, dass sie sich angesteckt haben könnten, betont das Landratsamt.

„Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Die Erkrankung ist häufig begleitet von Komplikationen. Am häufigsten treten gemeinsam mit Masern Mittelohrentzündungen, Bronchitis, Lungenentzündungen und Durchfall sowie in etwa 0,1 Prozent der Fälle, die besonders gefürchtete Komplikation, die akute sogenannte postinfektiöse Gehirnentzündung auf. Insgesamt sterben in Industrieländern etwa ein bis drei von 1000 an Masern erkrankte Menschen“, erläutert Beate Rauscher, Ärztin am Gesundheitsamt Ortenaukreis.

Die Eliminierung von Masern und Röteln in Europa und auf der gesamten Welt ist laut Mitteilung erklärtes Ziel der Weltgesundheitsorganisation, dem sich auch Deutschland verpflichtet hat. Um eine Verbreitung der Masern in Deutschland zu verhindern, müsse ein sehr hoher Anteil der Bevölkerung – mehr als 95 Prozent – einen Schutz gegen diese Erkrankung haben.

Viele Menschen haben Lücken in ihrem Impfpass

Um einen hohen Schutz für alle aufzubauen, wurde 2020 das Masernschutzgesetz verabschiedet. Es besagt, dass Eltern, wenn ihre Kinder neu in Einrichtungen wie einer Kindertagesstätte, Schule oder Kindertagespflegeeinrichtung aufgenommen werden, der Leitung nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geschützt sind. „Einmal geimpft, wenn sie mindestens ein Jahr alt sind und zweimal ab einem Alter von zwei Jahren. Alternativ ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können“, so Bressau.

Gleiches gilt für Menschen, die in den genannten Einrichtungen eine Tätigkeit aufnehmen, sofern sie nach 1970 geboren sind.

„Trotz des Masernschutzgesetztes stellen wir immer wieder Lücken bei den Impfungen fest. Das Gesundheitsamt rät daher dringend, den Impfpass zu prüfen und gegebenenfalls fehlende Impfungen nachzuholen“, betont Bressau.

Info – Die Krankheit

Laut dem Bundesministerium für Gesundheit handelt es sich bei Masern um eine ansteckende, fieberhafte Virus-Erkrankung, die zu langen Verläufen und auch zu Komplikationen führen kann. Die Zeit zwischen Infektion und ersten Symptomen beträgt acht bis 14 Tage.