Die Schollengrunder-Brücke im Altenheimer Rheinwald muss erneuert werden. Bei der Bauwerksprüfung erhielt die Brücke die schlechteste mögliche Zustandsnote von 4,0. Die Kosten für eine neue Brücke werden auf 359 000 Euro geschätzt – zu viel, wie einige Ortschaftsräte finden. Foto: Gemeinde

Insgesamt 58 Brücken hat die Gemeinde Neuried – einige davon sind sanierungsbedürftig oder müssten gar komplett erneuert werden. Dazu zählen zwei Brücken in Altenheim. Nicht alle Räte sind aber dafür, in diese Brücken zu investieren.

Altenheim - Für die Sanierung von Brücken stellt das Land Baden-Württemberg auch in diesem Jahr wieder Gelder im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Programm (LGVFG-Programm) 2022 zur Verfügung. So hat das Neurieder Bauamt das Ingenieurbüro RS als Brückenprüfer gebeten, zu prüfen, welche Brücken in Neuried in dieses Zuwendungsprogramm fallen könnten. "Zwei Brücken kommen dafür in Frage – ich muss gestehen, ich wusste zunächst selbst einmal nicht, wo diese Brücken sich befinden‹, sagt Peter Steinert vom Bauamt. Die Brücke 5, die über den Sauköpfler-Rhein führt, und die Brücke 48, die Schollengrunder Brücke im Altenheimer Rheinwald, stellten sich als geeignet für das Förderprogramm heraus. Zu beiden hat Steinert in Kürze die Eckdaten vorgestellt.

Die Brücke über den Sauköpfler-Rhein erschließt den nördlichen Teil des Badesees Fohlengarten und ist Teil des Rheinauenweges. "Der Ortschaftsrat hat die Brückensanierung bereits mehrfach bei den Haushaltsanmeldungen angemeldet", so Steinert. Die Brücke erhielt bei der Bauwerksprüfung 2016 die Zustandsnote 3,8. "Das klingt erstmal nicht tragisch – wenn man aber bedenkt, dass die Notenskala mit der Zahl vier endet, kann sich jeder denken, dass die Brücke in einem miserablen Zustand ist", sagt der Experte. Die Brücke sei so konzipiert worden, dass sie eine Die Gesamtkosten für eine neue Brücke in Stahlbau, wurde auf 163 000 Euro geschätzt.

Kritik an dem Förderprogramm

Ein wenig teurer wird die Maßnahme bei der Schollengrunder-Brücke. Die Holzbrücke ist auf dem Waldweg mittig zwischen dem Altenheimer und Ichenheimer Querriegel. Auch dieser Weg ist Teil des Rheinauenweges. "Bei der Bauwerksprüfung im Jahr 2018 erhielt die Brücke die schlechteste mögliche Zustandsnote 4,0 und wurde durch eine Beschilderung gesperrt. Das war vielen Bürgern aber egal. Die Brücke wurde weiterhin benutzt", weiß Steinert. Vor drei Jahren sei dann jedoch festgestellt worden, dass mehrere Brückenbohlen gebrochen waren und die Brücke so nicht weiter zu benutzen war. "In Absprache mit dem Brückenprüfer wurde dann ein Radwegprovisorium vom Bauhof geschaffen", erklärt Steinert. Dieses Provisorium kann jedoch nicht von Dauer sein – "drei Jahre vielleicht noch, aber keinesfalls länger". Das Ingenieurbüro RS hat eine neue Brücke konzipiert, die Gesamtkosten für die neue Überquerung als Aluminiumfertigteil wurde auf 359 000 Euro geschätzt.

50 Prozent Zuschuss würde die Gemeinde über das LGVFG-Programm erhalten. "Es geht hier nun auch erstmal um die Entscheidung, ob ein solcher Antrag auf Zuwendung gestellt werden soll", so Steinert.

Einige Räte übten Kritik an dem Förderprogramm. "Die vielen Vorgaben, die an die Förderung gebunden sind, sind meiner Meinung nach Schwachsinn. So gibt es vielleicht Brücken bei uns, die dringlicher zu sanieren wären, für die wir aber dann keinen Zuschuss erhalten", ärgerte sich Peter Heuken (CDU). Auch Ralf Wendle (FW) äußerte "Bauchschmerzen, so viel Geld in diese Brücken zu investieren". "Jetzt haben wir den Zuspruch der Verwaltung – und jetzt wollen wir nichts tun?", stellte Ortsvorsteher Jochen Strosack die Frage in den Raum. Bettina Dürr (UL) hakte erneut nach, ob es für die anderen Brücken keine Zuschüsse gebe, was Steinert verneinte – "darum müssten wir uns derzeit komplett alleine kümmern."

Für Bernd Reinholdt (FW) sei die Sache alternativlos: "Über Kriterien des Förderprogramms zu diskutieren, macht keinen Sinn. Die Alternative wäre, bald keine Brücke zu haben."

Letztlich stimmte der Ortschaftsrat Altenheim bei drei Gegenstimmen mehrheitlich für die Antragstellung auf Zuwendung.

Kriterien für Förderung

Die Kriterien, die das Förderprgramm vorsieht, sind unter anderem: Die Baukosten müssen mindestens 100 000 Euro brutto betragen und die Brückenfläche (Stützweite mal Breite zwischen Geländerhandlauf) muss kleiner oder 20 Quadratmeter sein. Es muss eine Begründung der Ertüchtigung vorliegen. "Bisher wurden 50 Prozent der Herstellungskosten und 15 Prozent der Herstellkosten als Planungszuschuss bewilligt", so der Experte vom Bauamt. Eine Programmanmeldung sei grundsätzlich keine Garantie, dass der Zuschuss immer gewährt wird. Dies hänge maßgeblich von der Höhe der für das Programm gestellten Geldmittel ab. Bisher wurden jedoch alle LGVFG-Anträge bewilligt, weiß Steinert.