Der Marktplatz ist eine von vielen „Baustellen“ im Rahmen der Bisinger Ortskernsanierung. Dort möchte man mehr Aufenthaltsqualität schaffen. Foto: Sabine Hegele

Handlungsbedarf gibt es in Bisingen reichlich. Allein die Kosten machen eine Priorisierung notwendig.

Aufnahme gefunden zu haben in ein Förderprogramm ist das eine – die Umsetzung der damit verbundenen Möglichkeiten kommt einer Herkulesaufgabe gleich. Denn die bei der Kommune verbleibenden Kosten sind immens. Ein kurzer Blick zurück: Vor einem Jahr freute sich die Gemeinde Bisingen, dass ihr Sanierungsgebiet „Ortskern“ Teil des Städtebauförderprogramms wurde. Es folgten vorbereitende Untersuchungen in Form eines Ziel- und Maßnahmenkonzepts, verbunden mit der Erarbeitung einer Kosten- und Finanzierungsübersicht – und einer sogenannten Eigenfinanzierungserklärung. ​ All das wird dem Bisinger Gemeinderat in seiner Sitzung am kommenden Dienstag, 19. Mai, vorgelegt. Ein komplexes Arbeitspapier. Mit herausgearbeiteten Handlungsschwerpunkten.​

 

An Nummer eins: die Entwicklung des „Maute“-Areals. Ohnehin ein Mammutprojekt, das Bisingen seit Jahren beschäftigt. An der Bahnhofstraße entstehen soll ein Wohnquartier samt Neubau öffentlicher Einrichtungen (Stichwort: Rathaus); mit grünen Achsen und der Gestaltung von Freiräumen soll zugleich dem Klimagedanken Rechnung getragen werden. Darüber hinaus ist eine nachhaltige Verbindung zum Ortskern das Ziel.​ Nicht von ungefähr bildet der Ortskern mit der Neugestaltung des Marktplatzes den zweiten Handlungsschwerpunkt. Gedacht ist hier an eine Verkehrsverlagerung, eine Entsiegelung, an eine Möblierung und damit zugleich an eine multifunktionale Nutzung. Des Weiteren möchte man das Klingenbachufer aufgewertet wissen und damit die Aufenthaltsqualität steigern. Damit einhergehen soll die Stärkung des Einzelhandels und der Gastronomie. Nicht zu vergessen: die Schaffung eines barrierefreien Fuß- und Radwegs zwischen Ortskern und „Maute“-Areal.​

Annehmen will sich die Gemeinde darüber hinaus der Schaffung von Erholungsflächen durch das Anlegen naturnaher Wasser- und Grünstrukturen – um damit zugleich die Biodiversität und Erlebbarkeit zu fördern. Dazu zählt auch die Gestaltung eines parkähnlichen, generationenübergreifenden Treffpunkts mit barrierefreien Wegen, Spiel- und Aufenthaltsangeboten (ohne Konsumzwang). Nicht minder wichtig: die Stärkung des Wohnstandorts. Gelingen soll das durch eine energetische, technische und demografie-gerechte Modernisierung des Gebäudebestands, wobei es das Ortsbild insgesamt sowie den Denkmalschutz zu berücksichtigen gilt. Aktiviert werden sollen in diesem Zuge außerdem Leerstände und ehemalige landwirtschaftliche Gebäude (zum Beispiel Scheunen). Hinzu kommt die Aufwertung privater Flächen durch Entsiegelung sowie Begrünung von Höfen, Gärten, Dächern und Fassaden. ​ Zu guter Letzt: Fünfter Handlungsschwerpunkt ist der Klimaschutz. Nicht allein durch energetische Sanierung, Begrünung und anderem mehr, sondern ebenso durch die Reduzierung von Emissionen und Ressourcenverbrauch in Form erneuerbarer Energien sowie durch die Förderung von Fuß-, Rad- und E-Mobilität.

Die Frist, in der die Ortskern-Sanierung realisiert werden soll, ist vorläufig bis zum 31. Dezember des Jahres 2040 festgelegt. ​Private Erneuerungen werden mit einer Förderquote von 30 Prozent bezuschusst (maximal begrenzt auf 40.000 Euro). Für denkmalgeschützte, erhaltenswerte oder ortsbildprägende Gebäude kann ein um bis zu zehn Prozent erhöhter Fördersatz gewährt werden (bis maximal 60.000 Euro).​

Gemeinderat tagt

Am Dienstag, 19. Mai, findet um 18 Uhr im Sitzungssaal des Feuerwehrhauses Bisingen die nächste Sitzung des Bisinger Gemeinderats mit dieser Tagesordnung statt: Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl des Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten; Bisingen – Sanierungsgebiet „Ortskern“; Entwicklung „Maute“-Areal“ Bisingen (Weiterentwicklung Konzept „Baufeld Nord“, Mehrfamilienhäuser Firma Willi Mayer Holzbau); Entwicklung „Maute“-Areal: Namensfindung für Straßen und Plätze; vorzeitige Ersatzbeschaffung eines Schmalspur-Traktors; Beschlussfassung über die Annahme des Angebots von Zuwendungen; Anfragen und Bekanntgaben.