Ein kurioser Prozess wurde am Mittwoch am Amtsgericht Oberndorf verhandelt. Foto: Jambrek

Ein Mann aus Schramberg musste sich vor Gericht verantworten. Dass der Fall nicht allzu dramatisch war, zeigt schon die Tatsache, dass der Angeklagte und die vermeintlich Geschädigte gemeinsam zur Verhandlung fuhren. Über einen Prozess, der auch Richter und Staatsanwältin zum Schmunzeln brachte.

Am Anfang sah es nach einem gewöhnlichen Prozess am Amtsgericht Oberndorf aus, sofern es solche überhaupt gibt. Zumindest deutete noch nichts darauf hin, dass die Beteiligten nicht mal eine Stunde später den Gerichtssaal mit einem leichten Schmunzeln wieder verlassen konnten. Aber der Reihe nach.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte einem Vermieter aus Schramberg vorgeworfen, an einem Nachmittag im Mai 2024 einer Mieterin gegen die Brust getreten und ihr dadurch eine Schürfwunde und Schmerzen zugefügt zu haben. Gegen 3 Uhr in der Nacht soll er sie dann als „Schlampe“ und „Hure“ beleidigt haben.

Der Mann beteuerte jedoch, dass er lediglich in einen Streit zwischen der Frau und deren Cousine eingegriffen habe: „Ich habe die zwei Streitenden voneinander getrennt.“ Er habe die Frau zwar gestoßen, aber weder getreten noch beleidigt. Es habe mit ihr zwar Probleme wegen Mietrückständen und eines Wasserschadens gegeben. „Aber jetzt verstehen wir uns wieder sehr gut“, sagte er zu seinem Verhältnis zu der Frau, die er nach dem Vorfall auch immer wieder zum Einkaufen oder in die Apotheke gefahren habe. Auch zum Prozess waren die beiden gemeinsam mit einer Zeugin – einer weiteren Cousine der Frau – gekommen.

Alles halb so wild?

Vor Gericht machte die vermeintlich Geschädigte dann deutlich, dass sie es zumindest mit dem Vorwurf der Körperverletzung nicht mehr ganz so ernst meint. Zunächst schilderte sie dem Richter, dass sie kaum Deutsch spreche – schon dessen Frage, ob sie mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert sei, erwies sich als Hindernis.

Als die Frau dann aber Angaben zur Tat machen durfte, holte sie zu einer – nicht immer verständlichen – Brandrede aus, bei der sie auch quer durch den Gerichtssaal lief, um den Streit mit ihrer Cousine und den Tritt nachzuahmen.

Nach einer zähen Befragung durch den Richter machte sie dann aber deutlich, dass der Fuß des Mannes sie nur gestreift habe. „Nein, nein, nein“, antwortete sie auf die Frage, ob sie Schmerzen gehabt habe. Daraufhin schauten sich Richter und Staatsanwältin noch einmal die Fotos der Polizei genauer an – auf diesen war eine leichte Rötung am Körper der Frau zu sehen. Schnell wurde jedoch klar, dass es sich dabei lediglich um einen Abdruck von ihrem BH handelte.

Ein Dolmetscher hätte womöglich geholfen

Am Vorwurf der Beleidigung hielt die Frau zwar fest – doch es war offensichtlich, dass sie kein Interesse mehr hatte, dass der Angeklagte bestraft wird. So wollte sie ihre Anzeige bereits früher zurückziehen, was aber nicht mehr möglich war. Auch als der Frau das Dokument der Polizei vorgelegt wurde, stellten Richter und Staatsanwältin fest, dass sie gar nicht so recht wusste, was sie da überhaupt unterschrieben hatte. „Die Polizei hat offensichtlich übersehen, dass es nötig gewesen wäre, einen Dolmetscher zu engagieren“, bemerkte die Staatsanwältin.

Da die Frau bei einem Rückzug des Strafantrags womöglich die Kosten des Verfahrens hätte tragen müssen – obwohl der Angeklagte sogar anbot, diese für sie zu übernehmen –, einigten sich Richter und Staatsanwältin darauf, das Verfahren komplett einzustellen und die Staatskasse damit zu belasten.

Die Fahrtkosten muss der Mann damit zwar selbst tragen – aber diese haben die am Prozess Beteiligen durch ihre Fahrgemeinschaft ohnehin minimiert.