Vor der Urteilsverkündung versteckt der Angeklagte sein Gesicht vor den Fotografen unter dem Mantel seiner Verteidigerinnen Jale Deile und Lena Pfaff. Foto: Jürgen Lück

Erst eine Ausraster-Autofahrt in Rottenburg. Dann tickt der Angeklage am Bahnhof Tübingen aus, beißt, tritt und schlägt um sich. Zeigt das Gericht Gnade?

Zweimal ist er übel ausgetickt. Ein 33-jähriger Mann aus Gambia. Im Mai soll er in der Fußgängerzone in Rottenburg fast Passanten über den Haufen gefahren haben. Drei Monate später randalierte er am Hauptbahnhof Tübingen. Und zitierte Koranverse.

 

Das Landgericht Tübingen, Sitzungssaal 107. Gespannt wartet der Angeklagte auf sein Urteil. Versteckt sein Gesicht vor den Fotografen unter einem schwarzen Mantel. Die Frage: Ist seine Reue echt?

Er war Mitte Mai 2023 vor dem Kaufland in Rottenburg so gerast, dass mehrere Passanten nur noch zur Seite springen konnten, so der Staatsanwalt. Knapp drei Monate später randalierte der Angeklagte so heftig am Hauptbahnhof Tübingen, dass ihn das Amtsgericht Tübingen zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt hatte. Dagegen hatte der Gambier Berufung eingelegt.

Doch wie wird das Landgericht entscheiden? Vor dem Urteil will der Vorsitzende Richter Michael Allmendinger noch wissen, warum er aus Gambia geflohen ist. Der Angeklagte: „Der Präsident hat die jungen Leute nicht unterstützt.“

In Deutschland hat der angeklagte Flüchtling immer gearbeitet

In Deutschland allerdings, wo er seit 2014 lebt, hat er eine Ausbildung gemacht und gearbeitet. Zuletzt, um Baustellen mit Material zu beliefern. Seine Verteidigerin: „Er ist kein Angeklagter, der den Staat nicht akzeptiert. Im Gegenteil. Wir haben jemanden vor uns, der für die Gesellschaft viel geleistet hat. Nach seiner Ausbildung hat er fast durchgängig gearbeitet. Seine letzte Arbeit hat er durch das vorige Gerichtsverfahrern verloren. Das hat ihn schwer getroffen, aber er hat sich erfolgreich neu beworben. Und arbeitet jetzt als Fahrer, um Baustellen zu beliefern.“

Die Verteidigung erklärt seine Randale am Bahnhof so: „Auf der Flucht hat er schreckliche Erfahrungen mit der Polizei in Libyen gemacht. Er wurde brutal verletzt, im Knast misshandelt. Er hat große Angst vor der Polizei – besonders, wenn es mehrere Personen wie in der Situation vor dem Bahnhof Tübingen sind.“

Fakt sei auch, so die Verteidigung im Plädoyer: Ihr Mandant habe sich bei allen entschuldigt. Er habe sogar ein Privatdarlehen aufgenommen, um die Schmerzensgeldforderungen der beiden Polizisten in Höhe von über 8000 Euro noch während des laufenden Prozesses zu bezahlen.

Verteidigung: „Unser Mandant hat Wiedergutmachung geleistet“

Die Verteidigerin plädiert: „Mein Mandant hat sich aufrichtig entschuldigt. Er hat erheblich zur Befriedung und Wiedergutmachung geleistet. Das ist das Ergebnis eines Prozesses, den er durchlaufen hat. Er hat für sich selbst die Sache aufgearbeitet.“

Deshalb fordert die Verteidigung maximal zwei Jahre Strafe. Auf Bewährung. Die Verteidigerin: „Ein Fahrverbot kommt nicht in Frage. Er braucht den Führerschein für seine Arbeit. Er verdient 1700 bis 2000 Euro brutto – sonst könnte er das Privatdarlehen für das Schmerzensgeld nicht bezahlen.“

Der Staatsanwalt vor der Urteilsverkündung: Er hat Zweifel, dass die Polizeiangst des Angeklagten durch seine Fluchterfahrung bei der Bahnhofs-Randale eine Rolle spielt. Foto: Jürgen Lück

Für den Staatsanwalt zählt das Argument auf der Flucht für die Randale am Bahnhof Tübingen nicht. Die Anklage plädiert: „Das hat nichts mit Libyen zu tun. Das ist eine Fortsetzung des vorherigen Verhaltens. Die Polizei vor Ort hat ruhig erklärt und gesagt, was er zu tun ist. Entweder sucht man dann die Kooperation oder die Konfrontation. Er hat sich mehrfach für die Konfrontation entschieden.“

Angeklagter verbiss sich „wie ein Pitbull“

Der Angeklagte selber habe die Situation eskalieren lassen: „In der Folge waren eine Vielzahl von Beamten nötig, um ihn zu schließen. Er verbeißt sich noch wie ein Pitbull in das Arm eines Polizisten. Die Polizei hat sich stets professionell verhalten. Nach dem Einsatz haben sie ihn noch versorgt.“

Dennoch plädiert der Staatsanwalt für Bewährung: „Der Versuch, den Schaden wiedergutzumachen, ist zu honorieren. Die Legalprognose spricht eher gegen den Angeklagten – da habe ich ein bisschen Zweifel bei dem erheblichen Aggressionspotenzial. Deshalb sollten die Bewährungsauflagen vier Jahre Bewährungshelfer und ein Anti-Gewalt-Training beinhalten.“ Dazu fordert der Staatsanwalt noch eine Geldauflage in Höhe von 4000 Euro.

Die Kammer des Landgerichts Tübingen kurz vor der Urteilsverkündung Foto: Jürgen Lück

Um 12.08 Uhr verkündet Richter Michael Allmendinger das Urteil: zwei Jahre auf Bewährung. Mit vier Jahren Bewährungszeit und dem Nachweis eines Anti-Gewalt-Trainings im ersten Jahr. Dazu 150 Stunden gemeinnützige Arbeit innerhalb von sechs Monaten.

Aggressiv und unkooperativ – trotzdem ein mildes Urteil

Der Richter: „Wir erkennen durch die Beweisaufnahme ein Motivbündel beim Angeklagten: Er zeigt sich aggressiv und unkooperativ. Das ist inadäquat und nicht nachvollziehbar. Und nicht mit schlechten Erfahrungen in Libyen erklärbar. Er fühlt sich im Recht, dass er Anordnungen der Polizeibeamten ignoriert. Er sieht die Schuld bei anderen. Er sagt immer wieder: Ich habe nichts gemacht. Ich habe niemanden geschlagen.“

Dennoch gibt es Bewährung. Der Richter: „Er hat die Zahlung des Schmerzensgeldes nicht nur angekündigt, sondern schon bezahlt. Im Rahmen der Hauptverhandlung hat er sich mehrfach entschuldigt, und noch mal im Rahmen seines letzten Wortes.“

Das sei ein „ausreichender friedensstiftender Ausgleich“. Seine letzten Worte an den Angeklagten: „Sie haben eine Chance bekommen, die sollten sie auch nutzen.“