Nach vier Verhandlungstagen erwartete den Angeklagten aus dem Landkreis Calw das Urteil der Richterkammer. Foto: Aleksandar Mitrevski

Am letzten Verhandlungstag erhebt die Staatsanwaltschaft neue Vorwürfe gegen einen Mann aus dem Landkreis Calw. Wie wirkt sich das auf sein Urteil aus?

Eigentlich musste sich ein 27-jähriger Gambier aus dem Landkreis Calw in neun Anklagepunkten vor dem Landgericht in Tübingen verantworten. Am letzten von vier Verhandlungstagen verkündete die Richterkammer nun, sechs Anklagepunkte fallen zu lassen – darunter Nötigung, Sachbeschädigung und der Angriff auf einen Mitbewohner in der Asylunterkunft.

 

Bleiben also noch die vorsätzliche Körperverletzung nach dem Übergriff am Calwer ZOB, versuchter Totschlag nach dem Messerangriff auf einen Busfahrer in Althengstett sowie der versuchte Mord an einem Mithäftling in der JVA Stammheim. Die Neuigkeiten, für den Angeklagten nicht allzu erfreulich: Die Richterkammer beantragte, die Attacke auf den Busfahrer in der Strafbeurteilung zu ändern – auf versuchten Mord.

Die Tat zeichne sich durch eine heimtückische Vorgehensweise aus, argumentierte der Vorsitzende Richter. Der Geschädigte habe mit keinem Angriff gerechnet, sei hinterrücks attackiert worden und in seiner Abwehrbereitschaft eingeschränkt gewesen.

Angriff auf den Busfahrer doch versuchter Mord?

Dieser Argumentation folgte auch die Oberstaatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer. Die Schnittverletzungen des Busfahrers seien zwar nicht gravierend – eine gefährliche Körperverletzung würde mindestens vorliegen –, ausschlaggebend seien hier Grund und Umstand des Geschehens. „Der Tod des Busfahrers war vom Angeklagten gewollt.“ Einzig, dass der Busfahrer losfahren konnte, habe den Angeklagten daran gehindert, weitere Stiche zu versetzen.

Beim Angriff in der JVA, so die Staatsanwältin wörtlich, „müssen keine großen Bemühungen angestellt werden, um den Tötungsvorsatz nachzuweisen“. Die Darstellung des Geschädigten, der Angeklagte habe versucht, ihm zwei Mal das Genick zu brechen – wie in einem Actionfilm – teile sie.

Die brutalen Schläge mit der Metallkanne, die Verbrühungen mit dem heißen Wasser, all das habe zu Verletzungen geführt, die eine akute Lebensgefahr für den Geschädigten dargestellt hätten. Die sei so auch von der Gerichtsmedizinerin bestätigt worden, ergänzte sie.

Geschädigter psychisch am Ende

Ein Anwalt der Nebenklage, Vertreter des Geschädigten, ging noch weiter. Viel schlimmer noch als die körperlichen Schäden sei der psychische Zustand des Geschädigten. Angstzustände, Bindungsängste und Panikattacken: „Mein Mandant lebt zwar noch, aber er existiert nicht mehr.“ Auf absehbare Zeit führe er kein Leben, sondern sieche nur dahin. Er wünsche sich, dass er schnellstmöglich eine psychotherapeutische Behandlung erhalte.

Die Staatsanwaltschaft forderte daher eine Haftstrafe von insgesamt zehn Jahren – angemessen seien vier Jahre für den Angriff auf den Busfahrer, acht Jahre für die Attacke in der JVA und zehn Monate für den Übergriff am ZOB in Calw.

Paranoide Schizophrenie diagnostiziert

Strafmindernd sei die Tatsache, dass der Angeklagte wohl an einer paranoiden Schizophrenie leiden würde, so die Einschätzung des psychologischen Gutachters. Dazu passe, dass mehrere Zeugen bestätigten, dass der Angeklagte behauptet habe, er sei Gott. Dem Gutachter gegenüber soll der Angeklagte in drei Gesprächen zudem geäußert haben, er höre Stimmen in seinem Kopf, die ihm sagen würden er, sei Gott.

Eine krankhafte seelische Störung habe somit zu allen Tatzeitpunkten vorgelegen. Seine Einsichtsfähigkeit sei zwar nicht beeinträchtigt, so der Gutachter, seine Steuerungsfähigkeit aber schon. Er empfiehlt eine begleitende Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus, eine Sicherheitsverwahrung erachte er als nicht notwendig.

Verteidiger bezweifelt Tötungsversuch

Der Pflichtverteidiger widersprach in seinem Schlussplädoyer der Sichtweise der Staatsanwaltschaft. Die harten Fakten stünden fest, sein Mandant habe die Taten eingeräumt. Dass es sich bei der Messerattacke auf den Busfahrer um einen Tötungsversuch handle, bezweifle er jedoch. Den Verletzungen nach zu urteilen, habe zu keinem Zeitpunkt eine Lebensgefahr für den Geschädigten bestanden. Die Schnitte – eher breit als tief.

Beim Angriff in der Zelle der JVA verwies er auf die unterschiedlichen Darstellungen zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten. Es sei nicht auszuschließen, dass der Angeklagte sich seiner Aussage nach tatsächlich verteidigt hätte.

Auch die Faustschläge, mit denen die Auseinandersetzungen begonnen hätten, sprächen nicht für einen Tötungswillen des Angeklagten. Sonst hätte er etwa gleich zur Metallkanne gegriffen, so der Verteidiger. Die Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus begrüßte er. „Ich hoffe, dass er da Ruhe findet und alles verarbeiten kann.“

Urteil nach dreistündiger Unterbrechung

Nach einer dreistündigen Unterbrechung lautete das Urteil der Richterkammer: zehn Jahre Freiheitsstrafe für vorsätzliche Körperverletzung, versuchten Totschlags und versuchten Mordes. Die Kammer folgte größtenteils der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Den Messerangriff auf den Busfahrer sah die Kammer als versuchten Mord, den Angriff in der JVA-Zelle stufte sie als versuchten Totschlag ein – trotz der heftigen Verletzungen des Geschädigten.

Seine Schizophrenie soll in einer geschlossenen Anstalt behandelt werden, ordnete der Richter zusätzlich an. Die Behandlung könne viel Zeit in Anspruch nehmen, so viel sogar, dass der Angeklagte eventuell nicht ins Gefängnis müsste. Sollte die Behandlung anschlagen und sich sein Zustand bessern, könne die restliche Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden. Immerhin habe sich der Angeklagte vorher nichts zu Schulden kommen lassen.

Das Urteil nahm der Angeklagte so entgegen, wie er auch in allen Verhandlungen zuvor reagierte: Mit einem leeren Blick an die Wand gerichtet. Ob er sich noch einmal äußern wolle? „Nein, lassen wir es so“, ließ er über seinen Dolmetscher verlauten.