Versuchter Totschlag und versuchter Mord: In diesen Punkten muss sich ein 27-Jähriger aus dem Kreis Calw vor Gericht verantworten. Nun ging es um den schwerwiegendsten Vorwurf.
Wie an allen Terminen bisher zeigte der Angeklagte aus dem Kreis Calw auch am dritten Prozesstag am Landgericht Tübingen kaum Regung. Ausführlich ging es bereits um seine mutmaßliche Messerattacke auf einen Busfahrer in Althengstett, den Angriff auf einen Mitbewohner seiner Geflüchtetenunterkunft sowie die Schläge und Tritte auf einen Passanten am Calwer ZOB.
Jetzt ging es wohl um den schwerwiegendsten Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft gegen ihn formuliert. Im September vergangenen Jahres soll er einen Mitgefangenen in der JVA Stuttgart-Stammheim auf brutale Weise angegriffen haben – mit Schlägen und Tritten gegen den Kopf.
Auch einen Wasserkocher aus Plastik sowie eine Metallkanne soll der 27-jährige eingesetzt haben. Der Geschädigte erlitt zudem schwere Verbrühungen durch kochendes Wasser.
Kriminaltechniker findet „Blutbad“ vor
Ein Beamter der Kriminaltechnik schilderte als erster Zeuge die Szene in der Zelle. Sein Fazit: „Es war ein regelrechtes Blutbad.“ Ein großer Blutfleck an der Wand neben dem Bett des Geschädigten, große, verschmierte Blutspuren auf dem Boden, viele kleinere Blutspritzer an den Wänden.
Die Spritzer an der Wand, ausschlaggebend für die Beurteilung. Diese würden sich über einen Meter von unten nach oben ziehen, ein Zeichen für eine hohe Geschwindigkeit. „Es muss eine wirklich große Gewalteinwirkung gegeben haben.“
Auch die angeblichen Tatwaffen sind gut dokumentiert: Ein zerbrochener Wasserkocher aus Plastik und der dazugehörige Metalluntersetzer ebenso wie eine komplett verbeulte und blutverschmierte Metallkanne. „Wenn man den Geschädigten gesehen hat, weiß man auch, wo das alles herkommt.“
Geschädigter sicher: Tötungswille war da
Dann folgten Bilder des Geschädigten aus dem Krankenhaus. Sein Kopf, mit starken Verletzungen angeschwollen. Eine große Platzwunde am Hinterkopf, ebenso wie eine offene Wunde vom Scheitel bis an die linke Schläfe. Am Rücken und Oberarm massive Hautablösungen wegen der Verbrennungen durch das kochende Wasser.
Der Geschädigte selbst kam ebenfalls zu Wort. Er sei sich sicher, dass der Angeklagte ihn habe töten wollen. Er sei im Schlaf überrascht worden, zunächst mit kochendem Wasser überschüttet worden, dann hätte ihn der Angeklagte zu Boden geworfen, sei auf ihn gestiegen, hätte ihn mit seinen Beinen fixiert und auf ihn eingeschlagen. Die Intensität habe dabei immer zugenommen.
Zwei Mal hätte der Angeklagte sogar seine Hände um den Hals des Geschädigten gelegt und dabei versucht, den Kopf zu drehen. Das kenne er auch aus Action-Filmen, versicherte er. „Er hat zwei Mal versucht, mir das Genick zu brechen“, so der Tunesier.
Zeugen bestätigen Schläge mit Metallkanne
Der Angeklagte und der Geschädigte waren jedoch nicht nur zu zweit in der Zelle. Insgesamt befanden sich darin vier Personen zum Tatzeitpunkt. Ein Marokkaner sagte aus, er sei just an diesem Tag in die Zelle verlegt worden, hätte einfach nur wegen eines vorangegangenen Drogenkonsums schlafen wollen.
Die Schreie des vierten Mithäftlings hätten ihn geweckt. Gesehen habe er, wie der Angeklagte mindestens sechs Mal mit der Metallkanne auf den Kopf des Geschädigten eingeschlagen hätte. Aus Angst, selbst Ziel des Angeklagten zu werden, habe er nicht eingegriffen.
Angst vor dem Angeklagten nur gespielt?
Dann kam es vor der Aussage des vierten Insassen, einem Jungen Mann aus dem Gaza-Streifen, zu einer kuriosen Szene. Zunächst wollte er den Gerichtssaal nicht betreten, aus Angst vor dem Angeklagten. Schließlich wurde er von den Sicherheitskräften unter Geschrei und Gezappel in den Saal gezerrt. Auch der vorsitzende Richter verlor die Geduld. „Jetzt reicht es langsam mit dem Affentheater“, rief er lauthals.
Nachdem er sich beruhigt hatte, schilderte auch er eine ähnliche Szene. Das Geschrei des Geschädigten hätte ihn geweckt, gesehen habe er nur noch die Schläge mit der Metallkanne. Er sei derjenige gewesen, der sofort das JVA-Personal alarmiert haben soll.
Angeklagter wie in Rage
Zwei Beamte der JVA sagten aus, sie hätten zunächst durch die Versorgungsklappe geschrien. Der Angeklagte habe dabei nur wenige Sekunden vom Geschädigten abgelassen. „Wie im Wahn hat er auf uns geschaut“, so einer der Beamten. „Ich dachte wirklich, der Geschädigte sei tot“, sagte die andere Beamtin, weil er so regungslos dagelegen habe.
Erst als Verstärkung angekommen war, seien die Beamten in die Zelle eingedrungen. Danach habe der Angeklagte sofort vom Geschädigten abgelassen und sich widerstandslos ergeben.
Angeklagter hat andere Version des Vorfalls
Wie es zu dieser Auseinandersetzung kam, bleibt weiterhin unklar. Alle Insassen erinnern sich an einen vorausgegangenen Streit um eine Fernbedienung für das TV-Gerät. Der Angeklagte habe diese nie abgeben wollen. Der Angeklagte hingegen äußerte sich noch am Abend des Vorfalls bei den JVA-Beamten. Der Geschädigte sei derjenige gewesen, der ihn mit dem Wasserkocher und Einwegrasierklingen bedroht habe, erinnerte sich der Beamte.
In den kommenden Tagen werden die Schlussplädoyers sowie das Urteil erwartet. Die anwesende Gerichtsmedizinerin äußerte sich schon in dieser Verhandlung abschließend. Die Verletzungen des Geschädigten seien definitiv lebensgefährdend gewesen.