Ein 41-Jähriger aus dem Kreis Freudenstadt soll mutmaßlich Umsturzpläne unterstützt haben. Bald beginnt die Gerichtsverhandlung vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart.
Ein Staatsschutzverfahren gegen einen 41-jährigen Mann aus dem Landkreis Freudenstadt beginnt am Dienstag, 12. Februar, am Oberlandesgericht Stuttgart. Der Angeklagte soll eine terroristische Vereinigung, die sogenannte „Kaiserreichsgruppe“, unterstützt haben, ohne selbst Mitglied der Gruppierung zu sein.
Dem Mann wird laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 12. September 2025 vorgeworfen, Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens geleistet zu haben. Die Gruppierung, die spätestens im Januar 2022 von Personen aus dem gesamten Bundesgebiet gegründet worden sei, habe sich zum Ziel gesetzt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gewaltsam abzuschaffen und durch ein autoritäres Regierungssystem nach dem Vorbild des Deutschen Kaiserreichs von 1871 zu ersetzen.
Entführung von Karl Lauterbach geplant
Im Rahmen eines sogenannten „Gesamtplans“ sollte unter anderem die Energieversorgung Deutschlands durch gezielte Anschläge gestört werden, um einen bundesweiten Stromausfall herbeizuführen. Außerdem sei geplant gewesen, den damaligen Bundesminister für Gesundheit, Karl Lauterbach, mit Waffengewalt zu entführen, wobei der Tod von Menschen in Kauf genommen worden sei. Die Vereinigung habe damit bürgerkriegsähnliche Zustände herbeiführen und die Bundesregierung stürzen wollen. Führende Mitglieder der Gruppierung hatten laut Anklage unter anderem versucht, über einen verdeckten Ermittler Kriegswaffen vom Typ AK47 und weitere Waffen zu beschaffen.
Bereits vier Gründungsmitglieder verurteilt
Das Oberlandesgericht Koblenz hatte am 6. März 2025 bereits vier Gründungsmitglieder der Vereinigung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Dem nun angeklagten Mann aus dem Kreis Freudenstadt wird vorgeworfen, die Pläne der Gruppe spätestens seit Ende Februar 2022 gekannt und deren Aktivitäten aktiv gefördert zu haben. Unter anderem soll er sich im April 2022 bei einem Treffen in Brandenburg mit führenden Mitgliedern der Gruppe an Gesprächen zur Besetzung von Regierungsämtern beteiligt haben.
Mit Beschluss vom 5. Dezember 2025 hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden Hans-Jürgen Wenzler besetzt sein. Weitere Verhandlungstermine sind für Februar und März 2026 angesetzt: am 26. Februar, 4., 5., 11. und 12. März, jeweils um 9 Uhr im Oberlandesgericht Stuttgart.