Einen dieser Poller soll der Tatverdächtige rausgerissen haben. Später soll er auf die Frauen eingeschlagen haben. Foto: Lück

Vier Wochen nach der schlimmen Poller-Attacke an der Bildechinger Steige in Horb bleibt der Gesundheitszustand der 41-Jährigen ernst.

Nach der brutalen Attacke mit einem Metallpoller an der Bildechinger Steige in Horb wird die 41-jährige Frau, die bei der Poller-Attacke in Horb schwer verletzt wurde, weiterhin intensivmedizinisch betreut. Auf Anfrage teilt das Polizeipräsidium Pforzheim mit: „Die Hauptgeschädigte befindet sich noch in intensivmedizinischer Behandlung, die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.“ Die Ermittlungen dauern an.

 

Der mutmaßliche Täter, ein 27-jähriger Eritreer, werde von Rechtsanwalt Waldmüller vertreten und sitze weiterhin in Untersuchungshaft. „Haftprüfung hat er nicht beantragt“, so die Polizei. Weitere Informationen zu den Ermittlungen sind von der Polizei nicht zu erfahren.

Große Betroffenheit

In der Nacht zum 24. August war der Mann laut Zeugenaussagen mit einem herausgerissenen Metallpoller auf drei Frauen losgegangen. Eine von ihnen, die 41-Jährige, schwebte laut Angaben aus ihrem Umfeld lange Zeit in Lebensgefahr. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten kurz nach der Tat erklärt, sie sei nicht mehr in „akuter Lebensgefahr“, doch Angehörige widersprachen.

Die Tat löste in Horb große Betroffenheit aus – vor allem in der Gastronomie, wo die 41-Jährige als Servicekraft tätig war. Auch eine 31-jährige Freundin der Frau wurde verletzt, ist aber inzwischen wieder zu Hause. Eine dritte Frau, die dem Täter offenbar widersprach, schildert, dass er auch sie bedrohte: „Ich sagte: So sind die Regeln – sie ist nur Angestellte. Er schrie mich an: Ich mach dich kaputt.“

Schockierende Schilderungen

Kurz darauf sei der Mann aus dem Lokal gegangen und habe vor dem Gebäude mit dem Metallpoller zugeschlagen. Die Zeugin berichtet: „Ich sagte: Lass das, du bringst sie um. Er schlug ein zweites Mal auf die am Boden sitzende Frau ein.“

Die Polizei bestätigte nachträglich, dass auch gegen den Mann wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung gegenüber der dritten Frau ermittelt wird.