Ein 14-jähriger behinderter Junge soll in einem Villinger Malteserwagen von einem Fahrer sexuell missbraucht worden sein. Nun ist gegen den Rentner eine Freiheitsstrafe verhängt worden.
Es waren schlimme Vorwürfe, die im November 2024 an die Öffentlichkeit kamen und für Entsetzen in Villingen-Schwenningen gesorgt haben. Ausgerechnet der Fahrer einer Hilfsorganisation stand im Verdacht, sich an einem behinderten Jungen vergangen zu haben. Der Mann wurde daraufhin unverzüglich entlassen. Die Ermittlungen zogen sich über viele Monate hinweg – jetzt gibt es eine erste gerichtliche Entscheidung.
Details zu dem Vorfall waren aufgrund des überaus sensiblen Themas bislang kaum an die Öffentlichkeit gedrungen - nicht zuletzt aufgrund der Unschuldsvermutung gegen den Mann im Rentenalter. Die Ermittlungen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs gegen Jugendliche waren auch deshalb brisant, weil es sich bei dem Mann um einen Vereinstrainer handelte, der viele Jahre in der Doppelstadt aktiv war und auch Kurse für Kinder gegeben hatte.
Handyauswertungen und umfangreiche Ermittlungen
Der Verein entschloss sich daraufhin, bis zum rechtskräftigen Urteil ein Verbot der Ausübung seiner Tätigkeit auszusprechen. Bis heute gibt es aber keinerlei Hinweise darauf, dass die Vereinsarbeit von einem Missbrauchsvorfall betroffen war.
Die Kriminalpolizei sowie die Staatsanwaltschaft in Rottweil waren über viele Monate hinweg mit den umfangreichen Ermittlungen betraut. Aus Ermittlerkreisen war zu erfahren, dass nicht nur zahlreiche Vernehmungen notwendig waren, um Licht ins Dunkel des mutmaßlichen Übergriffs zu bringen. Auch waren in diesem Zusammenhang Handyauswertungen in die Wege geleitet worden, die riesige Datenmengen zur Folge gehabt haben soll. Es galt, zahlreiche Puzzleteile zusammenzusetzen, um ein Gesamtbild der komplexen Umstände zu erhalten. Die Sache sei „nicht so eindeutig“ hieß es gegenüber unserer Redaktion aus Ermittlerkreisen.
14-Jähriger und Fahrer hatten privat Kontakt
Mittlerweile ist das bei der Staatsanwaltschaft Rottweil abgeschlossene Verfahren zum Amtsgericht Oberndorf gewandert. Dort gibt Rainer Graf-Frank als Direktor des Amtsgerichts einen Einblick in die umfangreiche Akte – und der Beziehung zwischen mutmaßlichem Täter und Opfer, die mit Blick auf die Strafzumessung eine Rolle gespielt haben dürfte.
Demnach war der Anklagte bereits seit mehreren Jahren für den Transport von geistig und/oder körperlich Behinderten Kindern und Jugendlichen aus dem Landkreis Rottweil zuständig. Mit einem Kleinbus ging es zu einer Schule nach Villingen-Schwenningen. Unter den Schülern befand sich auch der Minderjährige, der behindert und rollstuhlpflichtig sei. „Der Angeklagte habe mit diesem Minderjährigen eine zunehmend privatere Kommunikation hauptsächlich per WhatsApp mit einem erheblichen Anteil sexueller Themen entwickelt“, erklärt Graf-Frank.
Sexuelle Handlung im Kleinbus
Ab Februar 2024 habe sich die sexuelle Kommunikation verstärkt. Auf den Mobiltelefonen fanden die Ermittler demnach Fotos mit sexuellem Inhalt, die der Rentner an den Jungen geschickt haben soll. Im März 2024 sei es dann im Rahmen des Schultransports zu dem sexuellen Missbrauch gekommen. Tatort war demnach eine Gemeinde nördlich von Rottweil. Dort habe man auf ein Kind warten müssen, der Beifahrer verließ daraufhin das Fahrzeug.
Ermittlungen zufolge habe sich der Malteser-Fahrer daraufhin in den hinteren Sitzbereich des Kleinbusses zum 14-Jährigen begeben. In der Folge sei es zu sexuellen Handlungen gekommen – weil der Jugendliche minderjährig ist, sehen die Ermittler den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs erfüllt.
Zehnmonatige Freiheitsstrafe
Damit brach der Kontakt aber laut den Ermittlungen und der Handyauswertung nicht ab. Denn die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann auch die Verbreitung pornografischer Inhalte vor. So soll er dem 14-Jährigen im Juli 2024 Bilder seines Genitalbereichs geschickt haben.
Die drei angeklagten Taten mündeten in einen Strafbefehl – diesen verhängte die zuständige Strafrichterin Mitte April: Zehn Monate Gesamtfreiheitsstrafe auf Bewährung, mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren.
Der Direktor des Amtsgerichts macht aber deutlich: Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Sollte der Angeklagte oder sein Verteidiger Einspruch einlegen, kommt es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Oberndorf.