Im Zusammenhang mit der Maibaum-Sägeaktion in Höfendorf wird nun gegen einen Tatverdächtigen ermittelt. Das teilt die Polizeidirektion Reutlingen mit. Ob es allerdings zu einer Verhandlung kommt ist derzeit noch nicht sicher.
Rangendingen - Dass das vermutlich als Mai-Scherz gedachte Absägen des Höfendorfer Maibaums solche Folgen haben könnte, haben sich der vermeintliche Täter und seine Helfershelfer wohl im Traum nicht vorgestellt. Am Samstagnachmittag waren sie kurz vor Beginn des Höfendorfer Maifests mit einem Auto vor dem Bürgerhaus vorgefahren und hatten in einer nur wenige Sekunden dauernden Sägeaktion den Gipfel des vom Jugendraum vorbereiteten und noch auf dem Wagen liegenden Maibaum um mehrere Meter eingekürzt.
Der Rettungsversuch eines Höfendorfer Jugendlichen bleib erfolglos. Die Gefahr, dass es Verletzungen geben könnte, war einfach zu groß, um wirklich aktiv einschreiten zu können. Ihre Tat hatten die der Polizei mittlerweile bekannten Jugendlichen aus dem Auto heraus gefilmt und dann über Whatsapp in den sozialen Medien verbreitet.
Ermittlung gegen 24-jährigen Tatverdächtigen
Derzeit werde gegen einen 21-Jährigen aus der Umgebung von Haigerloch ermittelt, sagte Polizeisprecher Michael Schaal aus Reutlingen auf Nachfrage des Schwarzwädler Bote. Da dieser die Tat aber nicht im Alleingang verübt hat, würden die Ermittlungen auch auf den Fahrer und die Mitfahrer im Autos ausgeweitet und diese gegebenenfalls als Mittäter angeklagt.
Bisher liegt die Akte noch nicht bei der Staatsanwaltschaft Hechingen vor. Ob es letztendlich zu einer Verhandlung und Verurteilung der mutmaßlichen Täter kommt, sei deshalb derzeit noch nicht absehbar, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Jens Gruhl mittteilt. Es handle sich aber sicherlich um "keine schwere Straftat", wie er sagte.
Sachbeschädigung und kein Kavaliersdelikt
Allerdings sei man bei der Staatsanwaltschaft Hechingen deshalb nicht der Meinung, dass diese Aktion weiter Schule machen sollte. Was in Höfendorf geschah, sei nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eindeutig zu weit gegangen, so Gruhl. Schließlich habe der junge Mann mit einer Kettensäge hantiert, während sich noch andere Personen dort befunden hatten.
Da die Jugendlichen den Gipfel des Höfendorfer Maibaum abgesägt hätten, handle es sich in jedem Fall eine Sachbeschädigung. Und auch das allein sei kein Kavaliersdelikt mehr, so Polizeisprecher Michael Schaal. Als Strafmaß sei dafür laut Paragraf 303 des Strafgesetzbuches eine Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe bis zu zwei Jahren vorgesehen, so Schaal.