Das markante rote „Lotzer-Haus“ in der Horber Neckargasse sorgt immer wieder für Schlagzeilen. (Archivfoto) Foto: Jürgen Lück

Seit seiner Zwangsräumung ist das „Lotzer-Haus“ in Horb behördlich versiegelt. Ein unbekannter Eindringling löste am Wochenende mehrere Polizeieinsätze aus.

Polizeipräsenz rund um das sogenannte Lotzer-Haus in der Horber Innenstadt sorgte am Wochenende gleich mehrmals für Aufmerksamkeit. Das rote Gebäude in der Neckarstraße ist versiegelt, seitdem es im Mai von der Stadt unter Polizeischutz zwangsgeräumt wurde. Geschätzt mehr als 40 Mieter mussten damals ihre Wohnungen verlassen. Zuvor hatte die Stadt Brandschutzmängel festgestellt.

 

Jetzt ist erneut die Polizei im Einsatz gewesen – und muss ermitteln. Sabrina Zimmer, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Pforzheim, berichtet, was passiert ist: „Am vergangenen Wochenende kam es zu insgesamt zwei Einsätzen am sogenannten Lotzer-Haus in Horb. In beiden Fällen kam es zu einem Siegelbruch am Gebäude.“

Bereits am Freitagvormittag stellt die Stadt Horb fest, dass die behördlichen Siegel entfernt wurden. „Hier unterstützte eine Streife des Polizeireviers Horb bei der Absuche des Gebäudes“, berichtet die Polizeisprecherin.

Beamten durchsuchen Gebäude

Am Sonntag kommt es dann erneut zu einem Einsatz am Lotzer-Haus. Die Sprecherin berichtet: „Gegen 14.15 Uhr wurde durch einen Zeugen mitgeteilt, dass das durch die Stadt angebrachte Siegel durchbrochen und unbefugt in das Gebäude eingedrungen wurde.“ Zwei Streifenwagenbesatzungen mit vier Beamten sind vor Ort.

Die Polizeibeamten durchsuchen das Gebäude. Das Ergebnis: „Eine Person konnte nicht festgestellt werden. Nach derzeitigem Stand richtet sich der Tatverdacht gegen eine männliche Person, welche im Vorfeld dort wohnhaft war“, teilt die Polizei mit. Die Ermittlungen des Polizeireviers Horb in beiden Strafverfahren dauern an.

Wie es mit dem Lotzer-Haus weitergeht, bleibt derweil ungewiss. Inge Weber, Pressesprecherin der Stadt Horb, sagt unserer Redaktion: „Wie es weiter geht, hängt vom Gebäudeeigentümer ab: Er muss die notwendigen Bauvorlagen einreichen.“