Gleich mehrere Windräder könnten bald an der Grenze zwischen Loßburg und Freudenstadt entstehen. Foto: © Anselm - stock.adobe.com

Die Gemeinde Loßburg hat auf die Stellungnahmen der Freudenstädter Stadtverwaltung reagiert und ihre Windkraftpläne angepasst. Doch noch immer bleiben viele Fragen offen.

Direkt an der Gemarkungsgrenze zu Freudenstadt will die Gemeinde Loßburg den Bau von Windkraftanlagen ermöglichen. So sieht es ein Flächennutzungsplan vor, den die Gemeinde schon Anfang des vergangenen Jahres veröffentlicht hat.

 

Bei den Freudenstädter Nachbarn sorgten diese Pläne für Unmut. Im Februar des vergangenen Jahres hat die Stadt Freudenstadt daher eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet, um die Beeinträchtigungen für die Bürger möglichst in Grenzen zu halten.

Osswald: “Wir haben getan, was wir konnten“

Diese Stellungnahmen haben nun zumindest zu einem Teilerfolg geführt. In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Umwelt wurde das Ergebnis vorgestellt. „Ich denke, wir haben getan, was wir konnten“, so Oberbürgermeister Julian Osswald.

Doch was genau wurde erreicht? Unsere Redaktion hat bei Christoph Gerbert nachgefragt, dem Leiter des Baurechts- und Ordnungsamtes der Stadt Freudenstadt.

Unglaublich kompliziert

Schnell zeigt sich in dem Gespräch: Die Angelegenheit ist unglaublich kompliziert. Für einen Laien in Verwaltungsangelegenheiten ist der Schriftwechsel zwischen beiden Kommunen praktisch nicht nachvollziehbar. Eine Kostprobe: „Im dreistufigen Trichtersystem ist eindeutig dargestellt, dass Vorsorgeabstände anhand der FNP beziehungsweise im BBP dargestellten Art der baulichen Nutzung festgelegt werden.“ So weit so unklar.

Doch zumindest ein konkretes Ergebnis lässt sich mit viel Mühe nun doch identifizieren: Das an der Gemarkungsgrenze für Windkraftanlagen vorgesehene Gebiet soll um 30 Hektar reduziert werden. Bei diesen 30 Hektar handelt es sich um ein Waldstück in unmittelbarer Nähe zum südwestlichen Ortsrand Lauterbads. Fährt man von Lauterbad südwestlich entlang der Lauter, liegt das Gelände direkt auf der linken Seite auf Loßburger Gemarkung.

Konkret bedeutet das, dass auf diesem Gebiet nach aktuellem Stand keine Windkraftanlagen gebaut werden dürfen. Erst in einem Abstand von ungefähr 800 Metern zum letzten Haus am Ortsrand sieht der Flächennutzungsplan nun den Bau von Windrädern vor. Nach wie vor liegt aber ein großer Teil der Fläche direkt an der Gemarkungsgrenze.

Baupläne müssten erst noch genehmigt werden

Was allerdings nicht bedeutet, dass dort zwangsläufig Windräder gebaut werden, wie Gerber betont. „Das regelt nur die Fläche, auf der die Anlage stehen könnten“, so Gerber. Konkrete Baupläne müssten dann erst noch genehmigt werden. Dann würden auch immissionsrechtliche Verfahren eine Rolle spielen.

Auf eine Sache müssen sich die Lauterbader aber laut Gerber auf jeden Fall einstellen: „Man wird die Anlagen sehen. Denn die stehen in der Regel da, wo die Topographie hoch ist.“