Kommunales: ­Unterschiedliche Meinungen über die Notwendigkeit eines Bebauungsplans für Hausprojekt

Drei Bebauungspläne standen im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Alpirsbacher Gemeinderats. Alle drehen jedoch zunächst mal eine Warteschleife.

Alpirsbach. Zwar nicht vertagt, aber auch nicht abschließend beraten wurde der Tagesordnungspunkt "Bebauungsplan Schillerstraße". Dieser wird wegen einer Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses in der Schillerstraße 27 erforderlich – oder auch nicht. Denn wenn das Flurstück dem städtischen Innenbereich zugeordnet würde, wäre kein Bebauungsplan notwendig. Falls es jedoch im Außenbereich liegt, schon. Diese rechtliche Frage soll laut Pfaff nun nochmals mit dem Landratsamt Freudenstadt erörtert werden. Das neue Wohnhaus sei im Außenbereich geplant, und die Bebauung führe "zu einer ungeordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich eines topografisch schwierigen Geländes", wie das Landratsamt der Stadt mitteilte. Die Behörde hält deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans für erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben zu schaffen – dann erscheine eine Realisierung möglich.

"Für uns liegt das Flurstück eher im Innenbereich", schildert Bürgermeister Michael Pfaff hingegen die Sicht der Stadtverwaltung. Es sei dem Bürger nicht zu vermitteln, dass es sich um einen Außenbereich handle, nur weil dort auf einer Seite der Schillerstraße auf einer Länge von rund 200 Metern kein Haus stehe.

Falls auf Drängen des Landratsamts ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss, sollen nach dem Vorschlag der Verwaltung die Eigentümer der Grundstücke im Planbereich die Kosten des Verfahrens tragen – voraussichtlich rund 15 000 Euro. Eine Eigentümerin hat bereits angekündigt, dass sie sich nicht an den Kosten beteiligen will. Sie hat kein Interesse daran, dass ihr Grundstück zu einem Bauplatz wird. Vielleicht kommt der eventuell erforderliche Bebauungsplan noch in der letzten Sitzung des Gemeinderats vor der Sommerpause am 23. Juli auf die Tagesordnung. Wahrscheinlich, so Pfaff, wird das Thema allerdings erst nach den Sommerferien behandelt.

Brachliegende Gewerbefläche würde reaktiviert

Den Satzungsbeschluss über die dritte Änderung des Bebauungsplans Hauptstraße/Rötenbacher Straße hat das Gremium auf den 23. Juli vertagt, wie Bürgermeister Pfaff auf Nachfrage unserer Zeitung sagte. Zunächst soll ein Gespräch mit dem Antragssteller geführt werden. Mit der Bebauungsplanänderung soll der Weg für den Bau einer neuen Lagerhalle mit Büro freigemacht werden. Dadurch würde die Reaktivierung einer brachliegenden Gewerbefläche ermöglicht.

Ebenfalls auf die Sitzung Ende Juli vertragt wurde die erste Änderung des Bebauungsplans für das Wohngebiet Hummelberg II in Peterzell. Mit ihr sollen laut Verwaltung Festsetzungen für das Maß der Nutzung, zum Beispiel Gebäudehöhen, Zahl der Vollgeschosse und Firstrichtung, sowie für das äußere Erscheinungsbild der Gebäude wie Dachform, Material und Farbe von Dach und Fassade gelockert werden. Allerdings fasste der Ortschaftsrat Peterzell in seiner Sitzung am 4. Juni noch keinen Empfehlungsbeschluss – er fordert eine zusätzliche Visualisierung der Anträge der Bauinteressenten. Diese Unterlagen sollten dem Gemeinderat bei der nächsten Sitzung vorliegen.