Symbolbild. Foto: dpa

72-jähriger Rentner 14-mal ohne Führerschein erwischt. Ein halbes Jahr Haft.

Loßburg/Rottweil - Sechs Monate ins Gefängnis muss ein 72-jähriger Rentner aus Loßburg. Das hat das Landgericht Rottweil im Berufungsverfahren entschieden. Der Grund: Fahren ohne Fahrerlaubnis in 14 Fällen.

Im Jahr 2009 wurde dem Rentner vom Landratsamt Freudenstadt bereits der Führerschein entzogen. Seine Fahrtauglichkeit wurde angezweifelt, aufgrund seiner Nähe zu den "Reichsbürgern". Das Landratsamt forderte ein psychiatrisches Gutachten, welches der selbst bezeichnete "Reichsdeutsche" aber ablehnte.

Trotz des Entzugs der Fahrerlaubnis fuhr er unbeirrt weiter mit dem Auto durch die Gegend. Allein zwischen Oktober 2014 und Juni 2015 wurde der 72-Jährige 14-mal beim Fahren erwischt. Dafür stand er vor dem Amtsgericht Freudenstadt, welches ihn zu neun Monaten Haft verurteilte. Der Angeklagte legte Berufung ein. So fand er sich vor dem Landgericht in Rottweil wieder.

Das Vorstrafenregister sei sogar noch länger, stellte die Staatsanwaltschaft fest. Zwischen 2010 und 2012 wurde der Rentner ebenfalls mehrfach beim Fahren ohne Führerschein ertappt.

Die Berufungskammer des Landgerichts Rottweil verurteilte den 72-jährigen Mann jetzt zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung. Für ihn gab es keine Bewährung, weil er sich zu keinem Zeipunkt einsichtig gezeigt habe, begründete der Richter sein Urteil. Dazu kam noch eine einjährige Führerscheinsperre.

Der Renter aus Loßburg will jetzt in Revision beim Oberlandesgericht gehen.