Kommunales: Bebauungsplan muss erneut in die Offenlage

Loßburg. In seiner Februarsitzung stimmte der Gemeinderat Loßburg bei drei Enthaltungen den Änderungen des Bebauungsplans "Hummelsbühl-Oberwiesach-Grub V" zu. Er segnete auch eine erneuten Auslegung und Anhörung der Behörden ab.

Das Gremium billigte auch die punktuellen Änderungen beim Flächennutzungsplan. Thomas Grözinger vom Büro Gfrörer stellte den Loßburger Ratsmitgliedern die Änderungen im Bebauungsplan vor. Er erläuterte die eingegangenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Karlsruhe, des Landratsamts Freudenstadt sowie der Umwelt- und Naturschutzbehörde.

Bessere bauliche Ausnutzung

Aufgrund der Anregungen des Landratsamts wurden das Lärmgutachten überarbeitet und Parameter geändert, sodass jetzt eine bessere bauliche Ausnutzung gegeben sei. Bei den Werbeanlagen wurde die Größe auf maximal zehn Quadratmeter Gesamtfläche pro Grundstück festgelegt. Im Industriegebiet wurden die Gebäudehöhen auf maximal 15 Meter festgeschrieben. Müllbehälter sind in geschlossenen Behältnissen unterzubringen.

Die Bilanzierung der Ökopunkte wurde korrigiert, im Streuobstbestand von 17 auf 19 Ökopunkte und bei den Wiesenflächen von bisher 8 auf 10 Ökopunkte. 100 000 Ökopunkte soll die Gemeinde erbringen.

"Das tut weh", sagte Bürgermeister Christoph Enderle. "Aber diese werden gefunden." Ein Punkt entspreche dabei etwa 100 000 Euro und verteuere die Bauplatzpreise, ergänzte Enderle. Mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Hummelsbühl-Oberwiesach-Grub V" soll der hohen Nachfrage an Gewerbeflächen im Ortsteil Betzweiler nachgekommen werden. Dies mache gleichzeitig eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, da die Erweiterung der Gewerbeflächen über die Darstellung und Festsetzung des Flächennutzungsplans deutlich hinausgehe. Nach dem neuen Planungsstand wurde die Pflanzbindung festgelegt und der Standort für einen Schuppen geändert. Parallel zu dem weiteren Bebauungsplanverfahren können bereits jetzt konkrete Bauabsichten per Bauantrag vorgelegt werden, sagte Enderle.

Laufschriften sind laut Enderle ausgeschlossen

Ratsmitglied Werner Faulhaber erkundigte sich nach der Zulässigkeit von LED bei Werbeanlagen. Laser könnten aufgrund der exponierten Standorte ausgeschlossen werden. Ihm war es wichtig, dass keine bewegten Bilder zu sehen seien. Bürgermeister Christoph Enderle sagte zu, dass Laufschriften als Werbeanlagen ausgeschlossen seien. Die Änderung des Bebauungsplans zieht auch punktuelle Änderungen im Flächennutzungsplan nach sich, deshalb musste der Gemeinderat zwei Beschlüsse fassen, die beide bei jeweils drei Enthaltungen abgesegnet wurden.