Drei Männer sind vom Amtsgericht Freudenstadt zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. (Symbolfoto) Foto: Deck

Haft- und Bewährungsstrafen für Diebesbande. Beute im Wert von etwas mehr als 2000 Euro.

Loßburg/Sulz/Freudenstadt - Drei Männer hatten im April aus drei Läden in Loßburg und Sulz Kosmetik und Alkohol im Gesamtwert von mehr als 2000 Euro gestohlen. Jetzt verhängte das Amtsgericht in Freudenstadt zwei Bewährungsstrafen, einer der Männer erhielt 22 Monate Haft.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich zuvor klar gegen Bewährung eingesetzt. Alle drei Verurteilten sind junge Rumänen. "Die Entscheidung über Bewährung fiel schwer, das war kein Selbstläufer", meinte Richter Michael Gross in seiner Urteilsbegründung. "Aber es soll nicht daran scheitern, weil sie Ausländer sind. Das wäre schlecht, sie müssen gleich behandelt werden wie Deutsche."

Die Bewährungsstrafen – jeweils ein Jahr und sechs Monate – seien nicht zuletzt ergangen, weil die beiden 21 und 22 Jahre alten Männer bisher noch nicht straffällig geworden seien. Zudem hätten sie ihre Taten teilweise gestanden. "Außerdem befinden wir uns bei der Schadenshöhe im unteren Bereich", sagte Gross – lediglich über 2000 Euro.

Alle drei Angeklagten saßen seit Festnahme in Untersuchungshaft

Allerdings, so räumte Gross ein, gehe das Gericht davon aus, dass die Bande weitere Diebstähle begangen habe – man habe ein entsprechendes Versteck gefunden, das auf weitere Straftaten schließen lasse. Zwei der Angeklagten erschienen in Fußfesseln und Handschellen vor dem Amtsgericht in Freudenstadt. Alle drei saßen seit ihrer Verhaftung unmittelbar nach den Straftaten im April in Untersuchungshaft. Die Verhandlung dauerte lediglich rund sechs Stunden – die Beratung des Richters mit den Schöffen nicht einmal eine Dreiviertelstunde.

Zum Tathergang: Die beiden Jüngeren seien im Februar nach Deutschland gekommen, um hier zu arbeiten, wie sie sagen. Dagegen lebt der 29-jährige T. bereits seit längerem in Deutschland – und wurde in dieser Zeit schon zweimal wegen Diebstahls verurteilt.

Alle drei gaben zu, am 4. April gemeinsam im Edeka-Supermarkt hochwertige Kosmetikartikel im Gesamtwert von 700 Euro gestohlen zu haben. Nur wenige Stunden später ließen sie in der Filiale Treff 3000 hochprozentigen Alkohol im Wert von mindestens 150 Euro mitgehen. In beiden Geschäften habe es Video-Aufzeichnungen gegeben – dies sei auch der Grund, weshalb das Trio diese Taten ohne Zögern gestanden habe, wie Richter Gross meinte.

Anders sieht es bei der zweiten Tat vier Tage später in Sulz aus. Hier nahmen die Diebe beim Drogeriemarkt dm (ohne Videoüberwachung) Kosmetika im Wert von "Pi mal Daumen" (so Richter Gross) 1000 Euro mit. Doch nur einer der Angeklagten nahm die Schuld auf sich. Die beiden anderen waren zwar ebenfalls in der Drogerie-Filiale, doch sie bestritten, an der Tat beteiligt gewesen zu sein.

"Völlig lebensfremd" nannte der Richter diese Erklärung. Wörtlich meinte er: "Die Angeklagten dürfen nicht annehmen, dass alles, was sie erzählen, auch geglaubt wird." Es sei ihr Ziel gewesen, "durch gemeinsamen Diebstahl ihr Einkommen dauerhaft zu verbessern." Sie hätten sich auf besondere Kosmetika und Cremes konzentriert, "die gut zu verkaufen sind".

Tränenreicher Abschied von Ehefrau im Gerichtssaal

Dennoch bekamen die beiden jüngeren Angeklagten Bewährung. Anders sieht es bei dem 29 Jahre alten T. aus, der schon zweimal wegen Diebstahls verurteilt wurde. T. selbst brach bei seinem Schlusswort in Tränen aus. "Ich habe in den letzten Jahren gearbeitet, ich habe geheiratet und habe ein schönes Kind." Er könne sich nicht erklären, warum er die Tat begangen habe. "Ich denke die ganze Zeit an meine kleine Tochter." Ausdrücklich verwies sein Anwalt darauf, dass sich der Arbeitgeber sehr lobend über T. geäußert und schriftlich zugesagt habe, T. wiedereinzustellen. "Das ist sehr ungewöhnlich bei einem Angeklagten in U-Haft", wie der Verteidiger betonte.

Deshalb plädierte die Verteidigung ebenfalls auf Bewährung – obwohl T. schon zuvor zweimal straffällig geworden ist.

Doch da blieb der Richter hart. T. habe zuvor bereits die Chance gehabt, seinen Lebenswandel zu ändern – und trotz Kind, Familie und Arbeit seine Chance nicht genutzt. Am Ende des Verhandlungstags konnten die beiden jüngeren Angeklagten das Gerichtsgebäude als freie Männer verlassen. Der Verurteilte T. verabschiedete sich unter Tränen von seiner Ehefrau.