Gesundheit: Kindergärten brauchen Nachweis / Brief an Loßburger Eltern

Loßburg. Am 1. März tritt das durch den Bundestag im November beschlossene Masernschutzgesetz in Kraft. Bereits jetzt ist die Gemeinde Loßburg besorgt darüber, wie die Verpflichtung zum Impfen gegen die hochansteckende Infektionskrankheit, die primär bei Kindern auftritt, sich mit der Schulpflicht vereinbaren lässt.

Das neue Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention, kurz Masernschutzgesetz, verlangt ab dem kommenden Monat von Eltern oder Erziehungsberechtigten, bei ihren Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eine Masernimpfung nachzuweisen, bevor sie in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen werden können. Wer sie nicht nachweisen kann, darf auch nicht in eine Kinderbetreuungseinrichtung der Gemeinde Loßburg aufgenommen werden.

Haupt- und Personalamtsleiter Claus Sieß sagte, der Nachweis muss durch den Impfausweis oder durch ein ärztliches Attest vor Beginn der Betreuung gegenüber der Einrichtungsleitung nachgewiesen werden. Ein solches Attest sei auch vorzulegen, wenn die Impfung aus medizinischen Gründen als ausgeschlossen gelte. Die Regelung, so Sieß, betreffe alle neu aufzunehmenden Kinder. Kinder, die bereits vor dem Stichtag 1. März 2020 in einer Einrichtung betreut wurden, hätten Zeit bis zum 31. Juli 2021, um den Nachweis vorzulegen.

Gesetz lässt Fragen offen

Könne der Nachweis nicht erbracht werden, müsse die Leitung der Kita das Gesundheitsamt informieren. Dieses fordert dann die Betroffenen auf, den Nachweis zu erbringen. Bleibe dies aus, könne das Gesundheitsamt ein Betreuungsverbot aussprechen, soweit keine gesetzliche Schul- oder Unterbringungsverpflichtung dem entgegenstehe. Wer sein Kind nicht impfen lasse, müsse mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro rechnen. Nicht geimpfte Kinder können vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden.

Die Impfpflicht betrifft auch die Beschäftigten der Gemeinde. Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass ein Anschreiben an die Eltern und Erziehungsberechtigten der in Loßburg betreuten Kinder bereits unterwegs sei. Da das Gesetz Fragen offen lasse, sehen Schulen und Schulträger größere Probleme auf sich zukommen, sagte Sieß.