Ein Schnelltestzentrum eröffnet am Montag, 15. März, im Kinzighaus Loßburg. Archivfoto: Stawenow Foto: Schwarzwälder Bote

Gesundheit: Voraussetzungen sind zu erfüllen / Telefonische Anmeldung nötig

Loßburg. Wer in Loßburg lebt oder arbeitet, kann sich ab Montag, 15. März, kostenlos im Kinzighaus auf das Coronavirus testen lassen. Die Gemeinde richtet dort ein zusätzliches Testangebot am Wahl-Sonntag, 14. März, ab 11 Uhr ein.

Wer sich testen lassen möchte und zum Kreis der Berechtigten zählt, sollte möglichst das ausgefüllte Formular "Bescheinigung über das Vorliegen eines SARS-CoV-2 Antigentests", das auf der Internetseite www.lossburg.de abrufbar oder im Kinzighaus erhältlich ist, an den gekennzeichneten Stellen ausfüllen und mitbringen.

Um die Koordination der Schnelltests zu erleichtern, bittet die Gemeinde vorab um eine telefonische Anmeldung unter 07446/950 41 05.

Wer darf sich im Kinzighaus testen lassen?

Das ergänzende kommunale Testangebot richtet sich vorrangig an Personen, die in Loßburg wohnen oder arbeiten. Zusätzlich müssen sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: in Kontakt mit vulnerablen Personengruppen stehende Personen, wie pflegende Angehörige, Haushaltsangehörige von Schwangeren, Angehörige von Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Corona-Infektion besteht, Personen, die ein hohes Expositionsrisiko im beruflichen oder privaten Umfeld haben, mit Kindern, Jugendlichen und Familien im Rahmen der Hilfen zu Erziehung und in der Kinder- und Jugendarbeit Beschäftigte, Personen mit kundenintensiven Berufen im Einzelhandel und im Dienstleistungsgewerbe, Personen im öffentlichen Dienst wie Polizeibeamte, Gerichtsvollziehe sowie Beschäftigte in Justizvollzugsanstalten, im ÖPNV, in kundenintensiven Bereichen der Verwaltung, in Flüchtlingsunterkünften, Kita- und Schulpersonal, Grenzgänger und Grenzpendler, Schüler und Eltern sowie Wahlhelfer. Die Wahlhelfer der Gemeinde Loßburg werden separat informiert.

Keinen Anspruch haben Personen, die bereits einen Testanspruch gemäß Corona-Testverordnung haben. Dieser wird durch die Arztpraxen, Apotheken oder Teststellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, medizinische und pflegerische Einrichtungen selbst oder sonstige durch den öffentlichen Gesundheitsdienst gedeckt. Konkret sind dies folgende Personengruppen: Personen mit Symptomen – welche grundsätzlich keinen Zutritt haben –, Personen ohne Symptome, die Kontaktpersonen von Infizierten sind, behandelte, betreute und gepflegte Personengruppen und Besucher in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen der Gesundheit, der Pflege sowie der Eingliederungshilfe.

n Adresse

Das Testzentrum befindet sich im Kinzighaus, Hauptstraße 46, Loßburg.

n Öffnungszeiten

Am Wahlsonntag, 14. März von 11 bis 14 Uhr. Öffnungszeiten ab Montag, 15. März: Montag 16 bis 18 Uhr, Mittwoch 15 bis 17 Uhr, Freitag 18 bis 19 Uhr.

n Anmeldung

Vorherige telefonische Anmeldung nötig unter 07446/950 41 05, montags, mittwochs, freitags zwischen 8.30 und 11.30 Uhr.