Loßburg erhält 3,87 Millionen Euro aus dem Sondervermögen. Wann und wofür es eingesetzt werden soll und was Bürgermeister Christoph Enderle von dem „Unwort des Jahres 2025“ hält.
Mit dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) schaffte die Bundesregierung die rechtliche Grundlage für eines der größten Investitionsprogramme in der Geschichte der Bundesrepublik.
Insgesamt 100 Milliarden Euro des sogenannten Sondervermögens sind dabei für die Länder reserviert. Davon gehen 13,1 Milliarden nach Baden-Württemberg und von diesen wiederum insgesamt 8,7 Milliarden an die Landkreise und Kommunen – der höchste Betrag unter den Bundesländern bisher.
Der Anteil der Gemeinde Loßburg am Sondervermögen liegt bei rund 3,87 Millionen Euro – Doch was macht man mit solch einer Summe Geld? Nur nicht alles auf einmal ausgeben, so lautet die Devise des Loßburger Gemeinderates, der in seiner jüngsten Sitzung über das Thema beriet.
Lebensqualität erhöhen und Versorgung sicherstellen
Gemeinde entscheidet
Ziel des LuKIFG ist es, durch finanzielle Mittel die Handlungsfähigkeit und Investitionskraft der Kommunen zu stärken, die Lebensqualität zu erhöhen und langfristig eine gute Versorgung der Bürger sicherzustellen. Die Gemeinde solle dabei selbstständig und frei entscheiden können, für was sie die Mittel einsetzt – mit ein paar Einschränkungen.
So kann das Sondervermögen nicht willkürlich, sondern nur für bestimmte Förderbereiche ausgegeben werden, wie Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur, Energie- und Wärmeinfrastruktur, Bildungsinfrastruktur, Betreuungsinfrastruktur, Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung.
Förderfähig seien dabei ausschließlich Sachinvestitionen und der Erwerb von dauerhaften Rechten und zeitlich begrenzten Nutzungsrechten im Bereich der Digitalisierung sowie die Entwicklung von digitalen Verfahren. Auch müsse beachtet werden, dass bei Projekten, die mit Sondermitteln finanziert werden, keine Fördermittel abgerufen werden dürfen.
Verwaltung rät: Nur nicht alles auf einmal ausgeben
Die Auszahlung erfolge dabei nicht in Jahrestranchen, stattdessen entscheide das geförderte Projekt über die Höhe der Mittel, die abgerufen werden. Die einzige Vorgabe: Die Projekte müssen bis Ende 2036 angezeigt und bis Ende 2042 abgeschlossen werden.
Daher wäre es theoretisch auch möglich, das komplette Budget auf einmal auszugeben. Die Verwaltung rät jedoch stark davon ab. So könne sichergestellt werden, dass aktuelle Bedarfe der Gemeinde berücksichtigt werden, die Maßnahmen jeweils im Gesamtzusammenhang des Haushaltsplanes eingeordnet werden und flexibel auf veränderte rechtliche oder finanzielle Rahmenbedingungen reagiert werden kann.
Bürgermeister kritisiert „Unwort des Jahres 2025“
Eher „Sonderschulden“
Daher beschloss der Gemeinderat einstimmig, jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung über mögliche Verwendungszwecke der rund 3,87 Millionen zu beraten. „Wir würden es einfach mit Maß und Ziel machen“, erklärte Bürgermeister Christoph Enderle.
Gemeinderat und Fraktionsvorsitzender Thomas Gisonni (GL) erinnerte an die Zukunftskonferenz der Gemeinde im März. Sollten dabei mögliche Verwendungszwecke zur Sprache kommen, könnten diese natürlich in die Planung mitaufgenommen werden, versicherte Enderle.
Wie viele andere Kritiker, hat jedoch auch Enderle seine Probleme mit dem „Unwort des Jahres 2025“. Kritisiert wurde insbesondere, dass es irreführend sei und seine wahre Bedeutung verdecke. Es handle sich schließlich nicht um ein Sondervermögen, sondern vielmehr um „Sonderschulden“, erklärte er. Es sei schade, dass sich manche Leute davon blenden ließen.