Über zwei Jahre Haft gibt es für den 20-Jährigen, der unter Drogeneinfluss in einem Kinderheim für Unruhe gesorgt hat. Was genau vorgefallen ist, weiß der junge Mann nicht mehr. Foto: Schwarzwälder-Bote/Symbolbild

"Sie wissen mehr, als Sie hier antippen". 20-Jähriger wegen Hausfriedensbruchs und Körperverletzung verurteilt.

Loßburg/Rottweil - Wegen Hausfriedensbruchs, Körperverletzung, Beleidigung und Nötigung verurteilte das Rottweiler Amtsgericht einen 20-Jährigen zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft. Warum genau er ins Gefängnis muss, weiß er gar nicht mehr.

Ein Angeklagter, der kaum noch etwas vom Tatabend weiß. Eine Zeugin, die von allem nichts mehr wissen will. Ein Zeuge, der gar nicht erst zur Verhandlung erscheint. Und ein weiterer Zeuge, der schon bei der Polizei die Aussage verweigert hatte.

Mit diesen Personen hatte das Rottweiler Amtsgericht gestern zu kämpfen. Angeklagt war ein 20-jähriger Wohnsitzloser, der sich Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung und Nötigung hatte zuschulden kommen lassen. Im Februar hatte er seinen jüngeren Bruder in ein Kinderheim in Loßburg begleitet, wo er eigentlich Hausverbot hat.

Mit vier Jugendlichen saßen sie eine Weile zusammen, bis sich der Angeklagte irgendwann mit seinem Bruder zu streiten und zu prügeln begann – weshalb, das blieb unklar. Der Angeklagte, der unter Drogen gestanden hatte, wusste es angeblich nicht mehr, die Zeugen auch nicht und sein Bruder verweigerte bei der Polizei jede Aussage.

Überhaupt seien die Jugendlichen nicht gerade redebereit gewesen, berichtete der Polizeibeamte, der mit dem Fall betraut war. "Die Zeugen hatten Angst vor dem Angeklagten", stellte der Polizist fest. "Eine Zeugin ist sogar aus dem Heim geflüchtet, weil wir sie vernehmen wollten. Sie musste erst gesucht werden." Es wäre wohl zu keiner Anzeige gekommen, vermutete er, hätte nicht das Kinderheim den 20-Jährigen wegen Hausfriedensbruch und Beleidigung einer Mitarbeiterin angezeigt.

Während der Ermittlungen kam heraus, was er sich an dem Abend noch geleistet hatte: Schläge und Fußtritte gegen seinen am Boden liegenden Bruder, ein Faustschlag gegen einen Schlichter, eine Ohrfeige für ein unbeteiligtes Mädchen und die Nötigung einer 15-Jährigen, die er im Genick gepackt, vor sich hergeschoben und gezwungen hatte, ihn zu einer Bekannten zu begleiten, um sich Geld auszuleihen.

Obwohl ihn eigentlich niemand so recht belasten wollte, schilderte die 15-Jährige vor Gericht, sie sei zusammengebrochen, habe geweint und geschrien. An viele ihrer polizeilichen Aussagen konnte das Mädchen sich aber angeblich nicht erinnern. »Sie wissen mehr, als Sie hier antippen«, meinte eine Schöffin ärgerlich. Die Anklage wegen Faustschlags gegen einen Zeugen wurde indes fallengelassen, weil dieser nicht erschien.

Das Gericht sah das große Problem des einschlägig vorbestraften Angeklagten in seiner Drogensucht – seit er 13 ist, konsumiert er offenbar Cannabis. "Wenn Sie davon nicht loskommen, sehe ich schwarz für Sie", erklärte die Richterin. "Sie haben hier betont, Sie wollten sich um Ihre Tochter kümmern – welche Tochter will einen Vater, der drogenabhängig ist? Das sollten Sie in der Jugendvollzugsanstalt in Angriff nehmen."

Zeit genug, seine Abhängigkeit zu bekämpfen und eine Perspektive für sein weiteres Leben zu überlegen hat der Angeklagte jetzt: Zwei Jahre und sechs Monate muss er im Gefängnis verbringen.