Schon heute sieht die alte Apotheke im Ortskern von Loßburg oft unbewohnt aus – bald ist sie es wohl auch. Foto: Rath

Beschwerde früherer Bewohnerin gegen Richterin abgelehnt. Bewohner soll in andere Wohnung eingewiesen werden.

Loßburg - Im Zivilverfahren über die Räumungsklage der Gemeinde Loßburg gegen die Frau des 74-jährigen Bewohners der alten Apotheke im Ortszentrum kann die Gemeinde nun ihr Recht durchsetzen.

Das Landgericht Rottweil hat die Beschwerde gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrags gegen Richterin Anne Rückert vom Amtsgericht Freudenstadt abgelehnt. Dies sagte Anne Rückert auf Anfrage unserer Zeitung.

Bei einem Verkündungstermin Ende Juni im Amtsgericht Freudenstadt teilte die Richterin die Entscheidung des Landgerichts mit und gab der Räumungsklage der Gemeinde Loßburg statt. Die Gemeinde hat demnach den Vollstreckungsstitel nicht nur für den Rentner, der in dem Haus in der Alpirsbacher Straße 2 im Ortszentrum von Loßburg wohnt, sondern auch für dessen Frau. Mit ihr war schon der Mann schon früher verheiratet, dann ließen sie sich scheiden und haben daraufhin wieder die Ehe geschlossen. Mittlerweile wohnt die Frau aber offenbar nicht mehr in Loßburg.

Gemeindeverwaltung wartet noch auf schriftliche Urteilsbegründung

Gegen die Ablehnung der Beschwerde, die die frühere Bewohnerin bei dem Zivilverfahren im Freudenstädter Amtsgericht durch ihren Rechtsbeistand hatte vortragen lassen und die dann dem Landgericht Rottweil zur Entscheidung vorgelegt wurde, könnte die Frau des Rentners zwar noch Berufung einlegen. "Bisher", so Anne Rückert, "ist aber noch nichts gekommen."

Die Gemeindeverwaltung wartet noch auf dieschriftliche Begründung des Amtsgerichtsurteils. Wenn sie vorliegt, so Claus Sieß, Leiter der Personalverwaltung auf Anfrage, werde man das Gebäude räumen lassen und den Bewohner in eine andere Wohnung einweisen. Was die Gemeinde mit der alten Apotheke dann vorhat, stehe noch nicht fest.