Ein Gutachter hat keine Zweifel an Schuld- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten 22-Jährigen. Er soll einen 77-Jährigen brutal ermordet haben.
Im Prozess um die Ermordung eines 77 Jahre alten Zahnarztes in einem Einfamilienhaus am Lorettoberg in Freiburg im vergangenen Sommer hat der psychiatrische Sachverständige Stephan Bork von der Uniklinik Tübingen in dem Verfahren keine Zweifel an der Schuldfähigkeit des 22 Jahre alten Angeklagten geäußert. Der Junge Mann aus Algerien sei zwar psychisch auffällig, neige zu Selbstverletzungen und habe Suchtprobleme, diese seien aber nicht ursächlich für die Tat Mitte Juli vergangenen Jahres gewesen. Auch hätten die Probleme des jungen Flüchtlings ihn nicht in seiner Schuld- und Steuerungsfähigkeit am Tattag beeinträchtigt.