Ein Gutachter hat keine Zweifel an Schuld- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten 22-Jährigen. Er soll einen 77-Jährigen brutal ermordet haben.
Im Prozess um die Ermordung eines 77 Jahre alten Zahnarztes in einem Einfamilienhaus am Lorettoberg in Freiburg im vergangenen Sommer hat der psychiatrische Sachverständige Stephan Bork von der Uniklinik Tübingen in dem Verfahren keine Zweifel an der Schuldfähigkeit des 22 Jahre alten Angeklagten geäußert. Der Junge Mann aus Algerien sei zwar psychisch auffällig, neige zu Selbstverletzungen und habe Suchtprobleme, diese seien aber nicht ursächlich für die Tat Mitte Juli vergangenen Jahres gewesen. Auch hätten die Probleme des jungen Flüchtlings ihn nicht in seiner Schuld- und Steuerungsfähigkeit am Tattag beeinträchtigt.
Eine verminderte Schulfähigkeit sei nicht gegeben, und es liege auch keine Indikation für eine Unterbringung in einer Suchtklinik oder in der Psychiatrie vor, zumal der junge Mann auch nicht die deutsche Sprache beherrsche, was einer therapeutischen Behandlung ohnehin entgegen stünde.
Forensisches Gutachten vorgelegt
Der Sachverständige berichtete in der Verhandlung am vor dem Freiburger Landgericht, dass der Angeklagte die Tatvorwürfe ihm gegenüber eingeräumt habe. Dem Inhaftierten sei klar, dass er dafür lange ins Gefängnis gehen werde. Der Angeklagte Abdallah S. folgte der Verhandlung weitgehend teilnahmslos.
Zuvor hatte der forensische Gutachter Volker Auwärter die Ergebnisse der toxikologischen Untersuchung des 22-Jährigen vorgestellt. Demnach dürfte die Aussage des Tatverdächtigen, er habe täglich eine halbe Flasche Wodka, ein halbes Gramm Kokain und andere Suchtmittel konsumiert, übertrieben gewesen sein. Ein solch starker Konsum hätte stärkere nachweisbare Spuren im Körper hinterlassen, so der Gutachter. Gleichwohl habe man Spuren von Drogen-, Alkoholkonsum und diversen Medikamenten nachweisen können. Ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt betrunken war, lasse sich rückblickend nicht mehr sagen.
Urteil wird kommende Woche erwartet
Die Beweislast in dem Prozess ist erdrückend: so wurde einem leitenden Ermittler zu Folge das Tatmesser des Angeklagten mit seinen DNA-Spuren am Tatort gefunden. Außerdem wurde er von verschiedenen Überwachungskameras im Umfeld des Tatorts gefilmt. Und er hinterließ einen Rucksack mit seinen Papieren am Tatort, an dem er sich nach dem Mord an dem Zahnarzt noch rund acht Stunden aufgehalten hatte. Er ist fast mit dem heimkehrenden Sohn des Opfers zusammengetroffen, als er sich mit einem Reisekoffer voller Diebesgut vom Tatort in Richtung Bahnhof entfernte.
Der junge Algerier war bereits vor dem Raubmord in Freiburg im In- und Ausland immer wieder polizeilich durch Straftaten aufgefallen. Er wurde am Abend nach dem Verbrechen in der Schweiz in Bern verhaftet, wohin er sich mit dem Zug abgesetzt hatte und wo er trotz eines Einreiseverbots Asyl zu beantragen versuchte. Das Urteil wird in der kommenden Woche erwartet.